Wegen einer Lappalie wurde in den letzten Kriegstagen des Jahres 1945 der Zellinger Landwirt Karl Weiglein vom "Fliegenden Standgericht Helm" mit kurzem Prozess zum Tod verurteilt. Er wurde am 29. März 1945, in der Nacht zum Gründonnerstag, um 1.30 Uhr gegenüber seines Wohnhauses am heutigen Schulplatz wegen "Wehrkraftzersetzung" am Birnbaum aufgeknüpft, während seine Frau Dora die Exekution vom Küchenfenster aus mit ansehen musste.
Mit einer Äußerung gegen die aus kriegstaktischen Gründen geplante Sprengung der Zellinger Brücke hatte sich der 58-Jährige verdächtig gemacht. "Die Leut, die die Brücke sprenge, die ghörn aufgehängt", soll er gesagt haben. Zunächst folgenlos blieb eine Bemerkung Weigleins bei einem Appell des Volkssturms. Der Zellinger Arzt und Kreisverteidigungskommissar Robert Mühl-Kühner hatte gedroht, jeden vors Standgericht zu bringen, der kneift oder die Abwehr sabotiert. Das quittierte Weiglein mit einem "Oho!". Mühl-Kühner schrie etwas von "Meuterei und Wehrkraftzersetzung". Die beiden Äußerungen und die Mutmaßung, dass Weiglein es gewesen sein könnte, der zwei Panzersperren auseinandergezogen hat, trug der Arzt Major Erwin Helm vom fliegenden Standgericht zu. Der soll ausgerufen haben: "Der Mann wird gehängt."
Der Leichnam des Gehenkten wurde erst am Ostersonntag vom Baum abgenommen, sowohl die Kirchgänger wie auch die Schulkinder mussten an dieser Stelle vorbei. Um den Hals hatte er ein Plakat hängen mit der Aufschrift: "Ich wurde hingerichtet wegen Wehrkraftzersetzung." Im Dezember 2015 hat die Gemeinde Zellingen als Mahnmal gegen das Vergessen dieses Falls eine Gedenktafel mit einem Gedenkstein am Schulplatz aufstellen lassen.
Für nicht Ortsansässige wäre es gut, ein Foto zu sehen und auch die genaue Bezeichnung des Standorts.