
"Uroma und Uropa im Seniorenheim gehören auch zur Familie", hatte eine Demonstrantin aus Arnstein auf ihr Plakat geschrieben. Obwohl alle Bewohner des Heimes in Frankfurt, in dem ihre Eltern leben, negativ getestet seien, gelte für alle seit Wochen ein striktes Kontakt- und Besuchsverbot. "Sie dürfen einander nicht einmal mehr im Speisesaal treffen", klagte die Demonstrantin. Auch für die alten Menschen müsse die Bayerische Verfassung gelten, welche die Familie ausdrücklich unter Schutz stellt. Darin sah sie eine "überzogene Pandemie der Angst." Künftig gelte es nachdrücklich und ernsthaft die Grundwerte Sicherheit und Selbstbestimmung abzuwägen.
Fast 20 Personen hatten sich auf dem Marktplatz von Karlstadt am Freitagnachmittag bei kräftigen Regenschauern und heftigen Windböen zu der genehmigten Kundgebung getroffen, um gegen die augenblickliche Kontaktsperre und für die Wiedergewinnung des demokratischen Diskurses angesichts der Corona-Krise einzutreten. Initiatorin war Jasmin Berthold aus Arnstein. Dabei ging es um die Kontaktsperren, die Schließung der Schulen und einen möglichen Impfzwang gegen das Corona-Virus.
Recht auf ein würdevolles Leben eingefordert
In ihrem Eingangsstatement forderte Berthold für ihre Kinder das Recht auf Bildung in einer realen Gemeinschaft, für die Alten, Kranken und Menschen in betreuten Wohnheimen das Recht auf ein würdevolles Leben, einschließlich des Besuchs von Familie und Freunden. Besonders fühlte sie ihre Grundrechte gefährdet durch eine Zwangsimpfung, die sie an Maßnahmen im Dritten Reich erinnerten.
Norbert Scholz sprach von einer Pandemie der Angst, die zwar von vielen als durchaus gerechtfertigt, aber durch die vielen einschneidenden Maßnahmen ins absurd Maßlose verstärkt worden sei. Diese Angst habe auch eine tiefe Aushöhlung des Grundgesetzes zur Folge, die weit über den Auslegungsspielraum des Infektionsschutzgesetztes hinaus reichten.
Unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte
Der Eingriff in die Grundrechte der Bürger im Falle von Religions-, Berufs-, Versammlungs- oder Reisefreiheiten sei unverhältnismäßig. So sah Scholz zunehmende Angst, aber auch Aggressivität der Menschen untereinander und befürchtete, dass sich aus Nächstenliebe Nächstendistanz und aus Vertrauen Misstrauen entwickeln könnte.
Viele widersprüchliche Aussagen von Virologen und anderen Experten, die oftmals wüssten, dass sie nichts wissen, würden mehr Fragen als Antworten aufwerfen, dennoch würden Maßnahmen stets vom "Worst-Case-Szenario" aus in Angriff genommen. Die Demonstranten forderten, die überzogenen Maßnahmen wieder auf ein ausbalanciertes Maß von Schutz und Sicherheit, aber auch Selbstbestimmung und der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz auszurichten.
Die Kundgebung war vom Landratsamt mit einer Höchstteilnehmerzahl von 20 Personen genehmigt worden.
Nein, die Demokratie stirbt nicht!
Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In Notsituationen finden Abwägungen statt um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.einhalten zu können. Gibt es Meinungsverschiedenheiten klären das die Gerichte (z.B.Demonstrationsrecht, Öffnung von Ladengeschäften mit einer Verkaufsfläche von über 800 m²....) So funkioniert Demokratie! Wach bleiben und sich einsetzen, dass sich nicht bestimmte einschränkende Maßnahmen nach der Coronakrise festsetzen, das ist verständlich und in einer Demokratie legal.