Zum anderen kritisierten Delegierte eine teilweise "reißerische und verzerrende Aufmachung der Berichterstattung" und zeigten wenig Verständnis dafür, dass eine abgeschlossene Sache nach beinahe einem Vierteljahrhundert in dieser Form wieder aufgenommen werde. Im Hinblick auf die Person Dr. Cremers sprach man von einer menschlichen Tragödie für den heute 82-Jährigen. Deshalb entschloss sich der Parteitag einstimmig zu einer persönlichen Solidaritätsadresse an den Beschuldigten, dessen weitere Mitgliedschaft in der SPD nicht in Frage gestellt werde. Dennoch werde sich in Kürze der Vorstand des SPD-Unterbezirks Main-Spessart und Miltenberg mit dem Vorgang neuerlich beschäftigen.
Der SPD-Unterbezirksvorsitzende Uwe Lambinus aus Marktheidenfeld, ein politischer Weggefährte von Dr. Cremer, war Zeuge im Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Obers-ten Landesgericht im Jahr 1979, das Dr. Cremer am Ende eine zweieinhalbjährige Haftstrafe einbrachte. Die Problematik dieses Prozesses sei gewesen, dass er als Staatsschutzsache großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden habe und so die Urteilsfindung des Gerichts für viele nicht nachvollziehbar gewesen sei, urteilte Lambinus jetzt. Seiner Meinung nach brächten die neuen Vorwürfe aber keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte hervor, die nicht schon 1979 Gegenstand des Verfahrens gewesen seien. Deshalb forderte er den Kreisparteitag auf, sich der Stellungnahme des SPD-Landesvorsitzenden Wolfgang Hoderlein und des unterfränkischen SPD-Bezirksvorsitzenden Walter Kolbow inhaltlich anzuschließen, die Dr. Cremer keineswegs aufgefordert hätten, die Partei zu verlassen. Sie hätten lediglich dafür plädiert, den Fall unter dem Licht des Organisationsstatuts der SPD nochmals zu debattieren.
Einstimmig schlossen sich die Delegierten des SPD-Kreisparteitags dann folgender Entschließung an:
"Die in jüngsten Veröffentlichungen enthaltenen neuen Vorwürfe über die Agententätigkeit von Dr. Friedrich Cremer lagen dem Bayerischen Obersten Landesgericht bereits 1979 bei der Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe zugrunde. Damit wurde der heute 82-Jährige wegen seiner Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen und hat durch die Verbüßung eines Großteils der Strafe die Vergehen gesühnt. Im Rahmen der rechtsstaatlich üblichen Resozialisierung wurde Dr. Cremer wieder in die SPD integriert. Der wieder in die Öffentlichkeit geratene Vorgang, der in der Substanz die Jahre 1969 bis 1979 umfasst, wird aber vom damaligen Urteil und durch die Verbüßung der Strafe erfasst und abgedeckt."