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Würzburg
Corona-Soforthilfe: Gericht stellt Verfahren gegen Versicherungsmakler aus Gemünden wegen Subventionsbetrugs ein
Schon 2019 war das Geschäft in der Krise. Deshalb wurde verhandelt, ob die Corona-Hilfen zu Unrecht beantragt wurden, um das schon viel früher bedrohte Geschäft zu retten.
Am Würzburger Amtsgericht wurde verhandelt, ob ein Mann aus Gemünden zu Unrecht Corona-Hilfen bekommen hat.
Foto: Anna Kirschner | Am Würzburger Amtsgericht wurde verhandelt, ob ein Mann aus Gemünden zu Unrecht Corona-Hilfen bekommen hat.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:29 Uhr

Das Würzburger Amtsgericht hat ein Verfahren wegen einer mutmaßlich unberechtigt bezogenen Corona-Soforthilfe gegen einen Versicherungsmakler aus Gemünden eingestellt. Vorsitzender Richter Christian Eisert begründete dies damit, dass der 65-Jährige nicht vorbestraft sei und "glaubhaft geschildert" habe, dass sein als Soloselbstständiger geführter Betrieb nicht schon vor der Pandemie wirtschaftlich am Ende gewesen sei. Der Gesetzgeber habe bei den Corona-Hilfen ausschließen wollen, dass diese dazu dienen, ein Pleiteunternehmen fortzuführen und weiteres Geld für private Zwecke einzubehalten, stellte der Richter fest.

Schon vor der Pandemie in Schwierigkeiten

Zu dem Anfangsverdacht hatten Ermittlungen der Polizei gegen den Mann und seine Frau geführt. Bei einer Durchsuchung der Büroräume und der Überprüfung des Rechners war ein Beamter auf E-Mails mit den beantragten Corona-Hilfen gestoßen. Gleichzeitig hätten die schwierige wirtschaftliche Lage des Mannes im Jahr 2019 und ein zugleich großzügiger Lebensstil den Verdacht erregt, dass der Betrieb schon vor der Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist und die Soforthilfe damit unter falschen Angaben beantragt wurde. Zu dem Verdacht beigetragen hatte auch eine Verurteilung der Ehefrau im Dezember 2021. Sie hat nachweislich Krankenkassen-Abrechnungen gefälscht. Ein weiteres Verfahren wegen Subventionsbetrugs gegen sie wurde dagegen eingestellt. Auch für Richter Eisert ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, dass der Beamte ein "Geschmäckle" verspürte.

Für das Jahr 2019 konnte der Angeklagte dem Gericht dennoch plausibel erklären, wie es zu dem finanziellen und zeitlich begrenzten Engpass kam. Eine langwierige Krankheit und Operation habe dazu geführt, dass der Versicherungsmakler eine Vierteljahr lang keine Außentermine wahrnehmen konnte. Krankentagegeld habe er nicht bezogen. Dies hatte Folgen: Die Bruttoeinnahmen seien von jährlich zwischen 50.000 und 60.000 Euro auf beinahe die Hälfte eingebrochen. Es kam zu einer Pfändungsandrohung des Finanzamtes. Es habe jedoch nie zur Diskussion gestanden, dass Unternehmen nicht weiterzuführen, betonte der Angeklagte.

Das Neugeschäft sei weggebrochen

Als Versicherungsfachmann unterliege er zudem einer besonderen Sorgfaltspflicht. Bei Verstößen drohe ihm der Verlust seiner Lizenz. "Ich beurteile mich schon so, dass ich sorgfältig arbeite, und das habe ich nach bestem Wissen und Gewissen getan." Er versicherte, dass die Anträge auf Corona-Hilfen nichts mit dem Einnahmeneinbruch von 2019 und den privaten Schwierigkeiten zu tun hätten. Vielmehr habe sich das Geschäft wieder erholt. Noch im Januar und Februar 2020 habe er Kundenbesuche durchgeführt und auch neue Geschäftsabschlüsse auf den Weg gebracht. Dies änderte sich im März, als der Corona-Lockdown begann: "Das Neugeschäft ist komplett weggebrochen", erläuterte er dem Gericht. Die Einnahmen seien auf Null gefallen. Er sei auf Neukundenverträge angewiesen. Die monatliche Zahlungen für Bestandskunden reichten nicht aus.

Einen ersten, abgelehnten Antrag auf Hilfe stellte er am 24. März, einen zweiten im April. Doch auch die schließlich ausgezahlte, im Mai beantragte Corona-Soforthilfe von 5000 Euro habe nicht die Verluste abgedeckt. Als monatliche Fixkosten gab er etwa 1200 Euro an. Diese entstünden, "egal, ob ich zu Hause sitze oder nicht".

 
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