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Lohr
Corona in MSP: 94 Personen infiziert, zwei stationär in Klinik
Im Gesundheitszentrum Gemünden wurden sechs Personen positiv getestet. Unter den neu positiv Getesteten befindet sich zudem eine Pflegeschülerin der Geriatrie am Klinikum.
Symbolbild Corona-Vorkehrungen im Seniorenheim
Foto: Jonas Güttler | Symbolbild Corona-Vorkehrungen im Seniorenheim
Bearbeitet von Joachim Spies
 |  aktualisiert: 07.11.2020 02:20 Uhr

Im Landkreis Main-Spessart sind aktuell (Stand: 2.November) 94 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Dies berichtet das Landratsamt. Insgesamt gab es im Landkreis Main-Spessart seit Beginn der Pandemie 427 positiv auf Covid-19 getestete Personen (genesen 327, gestorben sechs). Zwei Patienten werden stationär im Klinikum Main-Spessart behandelt, einer davon auf der Intensivstation.

Besuchsverbot im Gesundheitszentrum und Kreisseniorenzentrum

Im Gesundheitszentrum Main-Spessart in der Klinikstraße in Gemünden wurden sechs Personen positiv getestet. In der Folge hat das Gesundheitsamt ab sofort ein Besuchsverbot erlassen, für morgen ist eine Reihentestung aller Bewohner und Mitarbeiter angesetzt. Unter den neu positiv Getesteten befindet sich zudem eine Pflegeschülerin der Geriatrie am Klinikum Main-Spessart, zehn als KP1 (Kontaktpersonen ersten Grades) identifizierte Personen sind in Quarantäne.

Am Nachmittag informierte das Landratsamt auch über das Testergebnisse der Reihentestung im Kreisseniorenzentrum Gemünden. Demnach wurden dort von 270 Getesteten insgesamt zehn Personen positiv auf das Corona-Virus getestet. (Diese sind in den 94 oben genannten noch nicht enthalten, Anm. d. Red.)  Nachdem in der vergangenen Woche ein Bewohner positiv getestet wurde, hat das Gesundheitsamt Main-Spessart umgehend eine Reihentestung für alle Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenheims durchgeführt. Die Bewohner wurden von der Einrichtungsleitung umgehend isoliert. Es besteht weiterhin ein Besuchsverbot für die Einrichtung.

Auch Klinikum in Lohr sperrt Zugang für Besucher

Nach der Geriatrischen Rehabilitation in Marktheidenfeld herrscht nun auch am Klinikum Main-Spessart in Lohr ab Dienstag, den 2. November, ein generelles Besuchsverbot. Grund dafür ist laut Gesundheitsamt das dynamische Infektionsgeschehen. Zugang zu beiden Einrichtungen des Klinikums Main-Spessart haben nun ausschließlich Mitarbeiter des Klinikums Main-Spessart, Patienten und Personen mit dringlichem Anliegen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, etwa Techniker oder Notärzte. Die Regelung dient zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor Infektionen. Ausnahmen sind weiterhin nach Abstimmung mit dem zuständigen Arzt möglich. Dies greift etwa bei palliativen, minderjährigen und gesetzlich betreuten Patienten.

An diesem Montag, 2. November, ist die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten (Text siehe www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/). Damit werden die Regelungen der bisher gültigen Corona-Ampel außer Kraft gesetzt.  Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird.

Dienstleistungen und Leistungen in Praxen

Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr dürfen unter den Vorgaben der 8. BayIfSMV weiter geöffnet bleiben. Untersagt sind lediglich Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist (z.B. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios). Friseursalons dürfen hingegen geöffnet bleiben. In Praxen dürfen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden. Dies gilt insbesondere auch für die medizinische Fußpflege.

Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten sind untersagt. Das gilt allerdings nicht für Gottesdienste und Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes unter bestimmten Auflagen. Mannschaftssport ist grundsätzlich untersagt, Individualsport darf nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, das betrifft auch die Hallenbäder.

Bewirten, Übernachten, Museen: Was geht und was nicht

Gastronomiebetriebe jeder Art sind grundsätzlich untersagt. Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Zulässig ist zudem der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen unter bestimmten Auflagen. Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Geschlossen sind Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Theater, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen.

Fragen rund um Corona beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon. Diese sind von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12 Uhr, unter (0 93 53)  793 – 14 90 erreichbar. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Rechtsauslegung oder Anträgen auf eine Ausnahmegenehmigung besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail unter Ausnahmegenehmigung@Lramsp.de an das Landratsamt Main-Spessart zu wenden.

Wer sich am Testzentrum in Marktheidenfeld testen lassen möchte, muss sich vorher anmelden unter www.main-spessart.de oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8:30 bis 15 Uhr unter (0 93 91) 502 – 22 20.  Unter den bisherigen Voraussetzungen bleibt das Landratsamt Main-Spessart bis auf weiteres geöffnet. Es soll jedoch vorab ein Termin vereinbart werden. Nur für die KFZ-Zulassung (Online-Terminvergabe) ist wie bisher möglich, ohne Termin zu kommen. Mehr unter www.main-spessart.de.

 
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