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Karlstadt
Corona aktuell: Main-Spessart ist rot und zählt 79 Betroffene
Inzwischen befinden sich 818 Menschen in häuslicher Quarantäne. Ein Patient wird stationär im Klinikum Main-Spessart behandelt. Was nun für die Bürger zu beachten ist.
Auf Rot umgeschaltet hat die Corona-Ampel für den Landkreis Main-Spessart. Der Inzidenzwert liegt seit Mittwoch bei 50,7.
Foto: Martin Gerten | Auf Rot umgeschaltet hat die Corona-Ampel für den Landkreis Main-Spessart. Der Inzidenzwert liegt seit Mittwoch bei 50,7.
Joachim Spies
Joachim Spies
 |  aktualisiert: 02.11.2020 02:17 Uhr

Die Ampel in Main-Spessart steht auf "Rot".  Der Sieben-Tages-Inzidenzwert liegt bei 50,7. Im Landkreis sind aktuell (Stand: 28. Oktober) 79 Personen (+18) mit dem Corona-Virus infiziert. Insgesamt gab es im Landkreis Main-Spessart seit Beginn der Pandemie 368 positiv auf Covid-19 getestete Personen, informiert das Landratsamt. Genesen sind mittlerweile 283 Personen davon. Die Zahl der an bzw. mit Sars-CoV-19 Verstorbenen liegt unverändert bei sechs. Ein Patient wird gerade stationär im Klinikum Main-Spessart behandelt.

Es befinden sich 818 Personen in häuslicher Quarantäne. Neu in Quarantäne musste eine Klasse der Mittelschule Lohr sowie eine Klasse und ein Vorkurs der Grundschule Triefenstein wegen jeweils eines positiven Falles.

Wegen des auf 50,7 gestiegenen Inzidenzwertes gelten für den Landkreis Main-Spessart von Donnerstag, 29. Oktober, an die Regeln, die in der geänderten 7. Bayerischen Infektionsschutzverordnung für diesen Fall vorgesehen sind. Das heißt: Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, also in in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen). 

Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden und Schulen

Maskenpflicht gilt auch am Platz in den Schulen für alle Jahrgangsstufen, am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Die Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann, und insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen.

Corona aktuell: Main-Spessart ist rot und zählt 79 Betroffene

Sperrstunde: Kein Alkoholverkauf von 22 bis 6 Uhr

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 22 bis 6 Uhr untersagt. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken. Von 22 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Maximal fünf Menschen bei Treffen

Private Feiern und Treffen (unabhängig davon, an welchem Ort sie stattfinden) sowie der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für Feierlichkeiten wie beispielsweise Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern. Die Kindertageseinrichtungen können weiterhin alle Kinder besuchen, sie werden jedoch in festen Gruppen betreut. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sportlicher Trainings- und Spielbetrieb ist unter Beachtung der jeweiligen Hygienekonzepte weiter möglich ist. Zuschauer müssen eine Maske tragen.

Die neuen Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den "roten" Städten und Landkreisen aufgeführt ist. Sollte der Inzidenz-Wert auf 100 oder mehr steigen, gelten für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.

Corona-Test am Testzentrum

Wer sich am Testzentrum in Marktheidenfeld testen lassen möchte, muss sich vorher anmelden. Möglich ist dies online über das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises unter www.main-spessart.de oder telefonisch von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 15 Uhr, unter 0 93 91 502 – 22 20. Sollte online kein Termin mehr verfügbar sein, lohnt sich die telefonische Anfrage, ob kurzfristig noch ein Termin frei ist. Zum Test sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Das Testzentrum kann nur mit dem Pkw besucht werden, da die Probenentnahme im Auto erfolgt.

In der Geriatrischen Rehabilitation des Klinikums Main-Spessart in Marktheidenfeld gilt ab Freitag, 30. Oktober ein generelles Besuchsverbot.
Foto: Joachim Spies | In der Geriatrischen Rehabilitation des Klinikums Main-Spessart in Marktheidenfeld gilt ab Freitag, 30. Oktober ein generelles Besuchsverbot.

Bürgertelefon ist wieder eingerichtet

Nachdem wieder vermehrt Anfragen rund um das Corona-Virus im Landratsamt eingehen, wird ab Donnerstag, 29. Oktober, das Bürgertelefon wieder freigeschaltet. Es ist erreichbar von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, sowie Samstag und Sonntag, 10 bis 12 Uhr, unter der Telefon (0 93 53) 793 – 14 90 . Viele Fragen lassen sich auch schon mit einem Blick ins Internet klären, beispielsweise auf der Seite des Innenministeriums unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php.

Was gilt für Gottesdienste und Allerheiligen?

Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht gelten auch für Gottesdienste und gemeinsame Friedshofsgänge an Allerheiligen. „Allerheiligen genießt auch in unserem Landkreis unter den kirchlichen Feiertagen einen sehr hohen Stellenwert. Vielfach wird dieser Tag zu Familientreffen genutzt“, so Landrätin Sabine Sitter. „Dennoch kann ich auch hier nur empfehlen, die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und die AHA-Regeln in jedem Fall zu beachten.“ Hinsichtlich der Rundgänge von Kindern an Halloween am Samstag, 31. Oktober, sagt Landrätin Sitter: „Ich bitte angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens dringend zu überdenken, ob in diesem Jahr nicht davon abgesehen werden kann und man den Kindern anderweitig Süßes oder Saures zukommen lassen könnte.“   

Die Stadt Lohr hat unterdessen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ab sofort auf allen städtischen Friedhöfen die Maskenpflicht angeordnet. Entsprechende Hinweisschilder werden an den Friedhofseingängen angebracht.

Besuchsverbot in der Geriatrischen Reha 

In der Geriatrischen Rehabilitation des Klinikums Main-Spessart in Marktheidenfeld gilt ab Freitag, 30. Oktober, ein generelles Besuchsverbot. „Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen und des großen Einzugsgebiets, aus dem unsere Patienten kommen, haben wir uns für das Besuchsverbot entschieden“, erklärt Natalie Preiß, Chefärztin der Geriatrischen Rehabilitation. Zugang zur Klinik haben ab Freitag dann ausschließlich Mitarbeiter des Klinikums Main-Spessart, Patienten und Personen mit dringlichem Anliegen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, etwa Techniker oder Notärzte.

 
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Kommentare
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  • C. G.
    Es wäre wieder mal an der Zeit die Fallzahlen aus den einzelnen Ortschaften zu veröffentlichen!
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  • E. H.
    Zitat aus dem Artikel: "Private Feiern und Treffen... werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für Feierlichkeiten wie beispielsweise Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern."

    WoW, Riesenfete bei einer Hochzeit! Braut, Bräutigam und je 2 Elternteile, ggf. aus 3 Haushalten... Wer muss daheimbleiben???

    Schon daran erkennt man, wie WILLKÜRLICH die Anzahl der Personen, die sich gemeinsam treffen dürfen, festgelegt ist!

    Ich bin auf die Klagen gespannt...
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  • E. H.
    Hallo traumfrau, vielen Dank für Ihren Hinweis. Eine entsprechende Karte für MSP ist bereits in Arbeit und wird zeitnah erscheinen.
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