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HÖSBACH (LKR. ASCHAFFENBURG)
Chaos auf A3: Polizei stoppt ausgerastete Hochzeitsgesellschaft
Bearbeitet von
Lukas Will
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:44 Uhr

Die Polizei stoppte am Freitag eine mit Platzpatronen um sich schießende Hochzeitsgesellschaft. Etwa 15 Fahrzeuge der Feiernden sorgten außerdem für Chaos auf der A 3 bei Hösbach (Lkr. Aschaffenburg), berichtet das Polizeipräsidium Unterfranken.

Demnach fuhr eine Hochzeitsgesellschaft am Freitag, gegen 16.30 Uhr, an der Anschlussstelle Hösbach auf die A3 auf und fuhr bis zur Anschlussstelle Aschaffenburg-Ost. Die Fahrzeug-Kolonne mit rund 15 Fahrzeugen aus Aschaffenburg, Darmstadt und Gelnhausen verlangsamte ihre Fahrt in der Einhausung der Autobahn, führte riskante Bremsmanöver durch und fuhr nebeneinander. Zudem schossen die Insassen mehrfach mit einer Schreckschusspistole.

Mehrere Streifen der Verkehrspolizei Aschaffenburg und umliegender Dienststellen waren kurz darauf auf der Suche nach den Übeltätern.

Fahrzeuge hatten sich im Stadtgebiet aufgeteilt

Die Feiernden hatten sich inzwischen auf das Stadtgebiet Aschaffenburg verteilt. Neben vereinzelten Fahrzeugen fasste die Polizei das Brautpaar in der Würzburger Straße.

In den Fahrzeugen der Hochzeitsgesellschaft stellte die Polizei unter anderem eine Schreckschusspistole samt Munition, nicht zugelassene Feuerwerkskörper sowie einen Schlagring sicher. Die Fahrer müssen sich nun unter anderem wegen Verstößen nach dem Waffengesetz und mehrerer Verkehrsstraftaten verantworten. Anschließend durften die Personen weiterfahren.

Polizei sucht weitere Zeugen

Die Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach führt die weiteren Ermittlungen und ist nun auf der Suche nach Zeugen und weiteren Geschädigten:

  • Wer wurde in der Einhausung durch die Fahrzeugkolonne ausgebremst oder gefährdet?
  • Wer konnte die Fahrzeuge in der Einhausung und die Schüsse beobachten?
  • Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?

Wer etwas gesehen hat, soll sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach unter der Telefonnummer 06021/8570 melden

 
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  • A. B.
    Die Nationalität der Verrückten werden wir wie in all diesen Fällen wohl wieder nicht erfahren. Zumindest nicht von der MP. Spielt für den Fall ja wieder keine Rolle. Interessieren würde es mich trotzdem.
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  • H. A.
    Laut unserer journalistischen Leitlinien nennen, wir die Nationalität bei Straftaten in der Regel nicht. In den Leitlinien heißt es genauer: "Es ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte." Wenn andere Medien das anders handhaben, ist das deren Sache. Wir bitten um Verständnis.
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  • M. S.
    Laut unserer journalistischen Leitlinien nennen, wir die Nationalität bei Straftaten in der Regel nicht. In den Leitlinien heißt es genauer: "Es ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte." Wenn andere Medien dies anders handhaben, ist das deren Sache. Wir bitten um Verständnis.
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  • F. R.
    Laut unserer journalistischen Leitlinien nennen, wir die Nationalität bei Straftaten in der Regel nicht. In den Leitlinien heißt es genauer: "Es ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte." Da genau dies mit Ihrem Kommentar passiert, können wir ihn nicht freischalten. Wir bitten um Verständnis.
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