zurück
Zellingen
Bürger sehen geplante Gewerbe- und Mischgebieten kritisch
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 18.09.2021 03:26 Uhr

Ein fünf Hektar großes Gewerbegebiet wird es in Duttenbrunn vorerst nicht geben. Das ergab sich bei der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Zellingen, die schon vor neun Jahren begonnen wurde, aus den Stellungnahmen von Behörden und Firmen sowie privater Einwender.

Zudem sieht die aktuelle Fassung vom 7. September eine Verkleinerung des künftigen Wohngebiets "Klinge" auf rund 50 Prozent vor, wie es vom Gemeinderat schon im Oktober 2014 beschlossen wurde.

Umfassende Diskussion

Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen in mittels Beschlüssen beschäftigte das Gremium rund zweieinhalb Stunden lang, die von der Verwaltung vorbereitete Sitzungsvorlage umfasst 54 Seiten und musste etwa zur Hälfte vorgelesen werden. Insgesamt mussten 41 Träger öffentlicher Belange (Verwaltungen von Nachbargemeinden und Landkreisen, die Regierung von Unterfranken, Organisationen wie der Bund Naturschutz und Firmen wie die Energieversorgung und die Deutsche Bahn) angeschrieben werden.

Ablehnende Haltung

Für die in Duttenbrunn vorgesehenen Gewerbeflächen von rund fünf Hektar sah die Regierung von Unterfranken keinen konkreten örtlichen Bedarf. Der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung solle in den gut angebundenen, einwohnerreichen Ortsteilen Zellingen und Retzbach liegen, nicht am Rande des kleinsten Ortsteils mit nur 500 Einwohnern. Zudem liege Duttenbrunn in der Landschaftsbildeinheit "Urspringer Hochfläche", der eine hohe Erholungswirksamkeit zugeschrieben werde. Darüber hinaus verwies die Regierung, wie auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, auf die gute Bonität der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Bodenzahlen lägen überwiegend zwischen 60 und 72.

Flächen gehen verloren

Auch nach Herausnahme des Gewerbegebiets in Duttenbrunn gehen in Zellingen laut dem Amt der Landwirtschaft über 20 Hektar an Fläche für Wohn- und Gewerbegebiete oder Ausgleichsflächen verloren.

Mehr Verkehr befürchtet

Vor allem Durchgangsverkehr in einem reinen Wohngebiet mit der Temporegelung "Zone 30" aufgrund des geplanten Gewerbegebiets zwischen dem Ort und der Umgehungsstraße sowie des Mischgebiets östlich des Leinacher Weges befürchtet ein privater Einwender. Das geplante Gewerbegebiet sei mit Kraftfahrzeugen derzeit nur über den verlängerten Mähderweg zu erreichen, der aber nicht für Schwerlastverkehr geeignet sei. Gleiches gelte für das Mischgebiet und den Leinacher Weg.

Darüber hinaus kritisiert der Einwender, dass der freie Zugang zur Natur südlich von Zellingen seit dem Bau der Umgehungsstraße mit Kappung von drei gut befestigten Wegen erheblich erschwert sei. Radfahren und Fußgängern stünde offiziell nur noch die Brücke am Leinacher Weg zur Verfügung. Die Nutzung des Wasserdurchlasses bei der Firma Linz sei nur ein Notbehelf, hier schlägt er einen Ausbau für Radfahrer und Gehandikapte vor.

Wohnbebauung

Dazu erklärt die Verwaltung, dass das künftige Gewerbegebiet über das im Nordosten bereits vorhandene Gewerbegebiet erschlossen werden soll, nicht über den Mähderweg. Das Mischgebiet solle überwiegend wohnlichen Zwecken dienen, künftiger Schwerlastverkehr sei deshalb nicht zu erwarten. Die Sicherung der Rad- und Fußwegeverbindungen in die südliche Feldflur werde im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesichert und auch der Ausbau des Wasserdurchlasses geprüft.

Rückläufige Bevölkerungszahl

Um ein Grundstück, das nach der Verkleinerung des künftigen Wohngebiets "Klinge" im künftigen Flächennutzungsplan nur noch als Grünland ausgewiesen ist, geht es den zweiten privaten Einwendern. Sie hatten es im Jahr 1974 beim Flurbereinigungsverfahren Retzbach II im Tausch gegen ein Einlagegrundstück als Bauerwartungsland erworben und dabei noch rund 2330 Euro (beziehungsweise 4500 Mark) aufgezahlt. Dazu heißt es im Beschluss des Gemeinderates im wesentlichen, dass das Gebiet "Klinge" angesichts der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung im Markt Zellingen nur mit der erheblichen Verkleinerung genehmigungsfähig war. Die (ehemalige) Darstellung im Flächennutzungsplan und Deklaration als "Bauerwartungsland" begründe keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Bauleitplanung und Bebaubarkeit.

Am Ende traf der Gemeinderat einstimmig den Feststellungsbeschluss für die 21. Änderung der Flächennutzungsplans vom 6. März 2012 in der Fassung vom 7. September 2021 mit Begründung und Umweltbericht.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Zellingen
Jürgen Kamm
Bauleitplanung
Bevölkerungsentwicklung
Bürger
Deutsche Bahn AG
Flächennutzungsplanung und Flächennutzungspläne
Fußgänger
Markt Zellingen
Regierung von Unterfranken
Schwerlastverkehr
Umgehungsstraßen
Verkehr
Wirtschaftsbranche Energieerzeugung und -Versorgung
Öffentlichkeit
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top