Wie gefährlich ist der Schulweg zwischen Adelsberg und der Grundschule Wernfeld? Darüber habe der Stadtrat nicht zu befinden, informierte Bürgermeister Jürgen Lippert den Stadtrat. Es handle sich nicht um eine politische Ermessensentscheidung, sondern man habe sich nach der Einschätzung der Polizei und des Schulwegbeauftragten am Landratsamt richten, und die halten den Weg über die Schwarze Brücke (B 26) für sicher. Dass Gemünden bisher dennoch allen Schülern jenseits der Brücke die Busfahrkarten bezahlte, wurde wiederholt vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband als unzulässig beanstandet. Der Stadtrat beugt sich dem.
Einen Beförderungsanspruch haben Kinder bis zu vierten Klasse nur, wenn ihr Schulweg von zu Hause bis zur Grundschule mehr als zwei Kilometer beträgt (ab Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer). Ist die Strecke kürzer, kann die Beförderung für besonders beschwerliche oder gefährliche Schulwege gewährt werden. Eine solche Einstufung der Schwarzen Brücke über die Bahnlinie in Wernfeld hat die Polizei stets verneint. Die Schulwegbeauftragten kamen in früheren Jahren manchmal zu gegenteiligen Beurteilungen. Doch im Dezember 2018 lautete der Bescheid übereinstimmend: nicht besonders gefährlich oder beschwerlich.
Elf Kinder betroffen
Gegen die Stimme des fraktionslosen Stadtrats Thomas Schmitt akzeptierte das Gremium die verlangte Änderung. Ab dem kommenden Schzuljahr werden elf Schüler, denen bisher aufgrund der Ausnahmeregelung Busfahrkarten zugestanden hatten, keine mehr bekommen. In den früheren Jahren lag die Zahl der Begünstigten zwischen sieben und 26 Kindern. Weiterhin eine Fahrkarte bekommen werden fünf Schüler, die in der Diemarstraße, in der Hohenburgstraße und im oberen Teil der Adolphsbühlstraße wohnen, also außerhalb des Zwei-Kilometer-Radius' um die Grundschule Wernfeld.
Die Einsparung durch den Wegfall der Beförderung der elf Schüler beziffert die Stadtverwaltung auf 1250 Euro im Jahr. Der Freistaat wird 3750 Euro an Zuweisungen sparen. Die Stadtverwaltung muss darüberhinaus die Kosten der in der vergangenen zehn Jahren ungerechtfertigt gewährten Fahrkarten dem Bayerischen Landesamt für Statistik melden und die zu viel erhaltenen Zuweisungen zurückzahlen.