Lohr
Briefwahlunterlagen können abgeholt werden
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen, unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung, eines Ausweisdokumentes oder einer schriftlichen Vollmacht bei Beantragung für eine andere Person, auch persönlich im Rathaus abgeholt werden. Mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder auf der Website www.lohr.de können Wahlunterlagen online beantragt werden, wie die Stadt mitteilt.
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