Zum Artikel "Unberechtigte Sozialleistungen bezogen" vom 29. August erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.
Die Berichterstattung zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Gemünden gegen eine 34-jährige Frau wegen Betruges macht mich sehr betroffen.
Eine Mutter von vier Kindern in Alter von 16, 12, vier und zwei Jahren nimmt während des Bezugs von Sozialleistungen im Sommer 2020 (Hoch-Coronazeit) einen Minijob in einer Gaststätte an, ohne dies unverzüglich der Arbeitsagentur zu melden. Sie bezieht dadurch nachgewiesener Maßen zu viel Sozialleistungen in Höhe von 912 Euro. Das erfüllt den Tatbestand des Betrugs, huch "Sozialbetrug!".
Das Geld ist inzwischen längst zurückgezahlt, aber die Frau wird wegen Betrugs zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt, weil ein "gnädiger Richter" der Forderung der Staatsanwältin nach einer Haftstrafe (zur Bewährung) nicht entspricht.
Ich kenne weder die Frau noch weitere Hintergründe, habe aber so viel Phantasie, dass ich mir bei einer Mutter mit vier Kindern die Ausübung eines Minijobs für 912 Euro nicht gerade spaßorientiert vorstelle.
Das trifft jedoch wohl nicht die Vorstellungskraft der Justiz, denn hier werden nicht die Lebensumstände und die Sorge für ihre Kinder in den Vordergrund gestellt, sondern nach der Rechtssprechung wäre wohl das Wichtigste für die arbeitende Mutter die "unverzügliche Meldung" an das Jobcenter gewesen.
So, jetzt kann diese Mutter aus der sicherlich knappen Familienkasse noch 900 Euro Strafe zahlen, damit auch dem Recht Genüge getan ist. Gnade vor Recht geht halt nicht.
Heidi Wright
97753 Karlstadt
haben und welche Strafe diese dann bekommen , dann hätte man sicherlich in diesem Fall
ein wenig mehr Milde walten lassen können .
Es stimmt , es war Unrecht und strafbar , aber irgendwie hat man immer mehr das Gefühl das
sehr oft mit zweierlei Maß und nicht mit Augenmaß gemessen wird.