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Gemünden
Briefe an die Redaktion: Es geht um die körperliche Gesundheit von Kindern
Leserbrief
Foto: Björn Kohlhepp (Symbolbild) | Leserbrief
Redaktion
 |  aktualisiert: 02.02.2025 02:30 Uhr

Die Zurverfügungstellung eines Kinderspielplatzes ist ein freiwilliges Angebot der Kommune an alle ihre Bürgerinnen und Bürger, vor allem an die Schwächsten, nämlich die Kinder. Die Kinder verkörpern die Zukunft einer Kommune, wodurch sich diese auf freiwilliger Basis verpflichtet fühlen sollte, die Belange dieser Bevölkerungsgruppe, auch mit Blick auf die Finanzen der Kommune, so gut als möglich zu berücksichtigen.

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