
Dass eine Bewährungsstrafe kein versteckter Freispruch ist, der lediglich ein paar Auflagen beinhaltet, musste jetzt ein 35-jähriger Handwerker aus dem Raum Lohr erfahren. Er hatte gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. Deshalb verurteilte ihn jetzt Strafrichterin Kristina Heiduck jetzt zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze zu 50 Euro).
Weil er zu der für den 31. Juli schon einmal angesetzten Verhandlung gegen ihn unentschuldigt fern geblieben ist, wurde der Angeklagte jetzt von zwei Polizeibeamten im Gerichtssaal vorgeführt. Auch in der Verhandlung blieb er zunächst stumm, wollte keine Aussage zu den Vorwürfen gegen sich machen. Deshalb kamen die beiden Bewährungshelferinnen, in deren Obhut der 35-Jährige in den vergangenen Jahren gestanden hat, als Zeuginnen zu Wort.
Angeklagter saß im Gefängnis und hielt unzuverlässig Kontakt
So berichtete die 53-Jährige, die seit 2023 für ihn zuständig war, von sehr schwierigen Kontaktmöglichkeiten. Von den vom Landgericht Würzburg angeordneten, monatlich stattfindenden Kontakten, hat der Mann fast alle verstreichen lassen. Lediglich eine länger dauernde Unterredung habe es gegeben, allerdings nur, weil der Angeklagte zu dem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Schweinfurt eingesessen hatte.
Von einer "unzuverlässigen Kontakthaltung", die nahezu keinerlei persönliche Kontakte zuließ, sprach die Bewährungshelferin, die bis Ende April 2024 für den Angeklagten zuständig war. Da bedurfte es schon einer Gerichtsverhandlung, bei der sie dann den Mann zu Gesicht bekam.
Termin im BHK ließ er grundlos verstreichen
Mit den fehlenden Kontaktmöglichkeiten standen die beiden Bewährungshelferinnen jedoch nicht alleine. Die monatlichen Termine im Bezirkskrankenhaus in Lohr hatte der 35-Jährige anfangs noch wahrgenommen. Als dann die Zuständigkeit des ehemals alkoholabhängigen Mannes zur Fachambulanz der Caritas in Würzburg wechselte, machte sich der Patient dort ebenfalls rar. Er ließ Termine grundlos verstreichen oder meldete sich sehr kurzfristig per E-Mail, dass er nicht zu den Behandlungen kommen wird.
Für die Verhängung der oft nicht eingehaltenen Auflagen zuständig war das Landgericht Würzburg. Dort hatte sich Mann wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung zu verantworten. Die damals verhängte Freiheitsstrafe wurde für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Statt der Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung erhielt der Alkoholabhängige die Chance einer ambulanten Therapie. Dazu gehörten eben die monatlichen Kontakte und Besuche bei den Bewährungshelfern sowie im Bezirkskrankenhaus Lohr und anschließend bei der Caritas. Mindesten einmal, höchstens aber drei Mal im Monat hatte das Gericht die Besuche angeordnet.
Der Angeklagte erzählte über seinen Weg aus der Alkoholsucht
Hatte sich der Angeklagte noch zu Beginn dieser Verhandlung völlig in Schweigen gehüllt, berichtete er zum Ende der Beweisaufnahme sehr ausführlich über sich und seinen Weg aus der Alkoholabhängigkeit. Seit ziemlich genau zwei Jahren hat er eine Freundin, die er noch in diesem Jahr heiraten wird. Für März erwartet das Paar sein erstes gemeinsames Kind. Die neue Verbindung hat ihn auch angespornt, es alleine zu schaffen, dem Alkohol zu widersagen. Seit nahezu zwei Jahren ist er jetzt "trocken". Die damals befürchtete Rückfälligkeit, die die Grundlage für die zahlreichen Termine der Auflagen war, ist nicht eingetreten.
Dafür, dass der Angeklagte den Weg aus der Alkoholabhängigkeit alleine geschafft hat, zollte Richterin Heiduck Respekt. Dennoch war der Weg, ohne die entsprechenden Stellen nicht zu unterrichten und selbständig die verhängten Besuche einfach zu ignorieren, konnte sie nicht durchgehen lassen. Für eine neue Freiheitsstrafe von sechs Monaten, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, konnte sie sich nicht anschließen. Sie beließ es bei einer Geldstrafe von 3000 Euro.