Blick ins Badische: Elektronische Lohnsteuerkarte
Seit dem 1. Januar hat die Papier-Lohnsteuerkarte ausgedient. Nach mehr als 85 Jahren wird sie durch das elektronische Abrufverfahren „ELSTAM“ abgelöst. Für den Umstieg steht den Arbeitgebern das ganz Jahr 2013 zur Verfügung. Freibeträge müssen jährlich neu beantragt werden.
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