Im Retzstadter Gemeinderat waren am Donnerstag neben vier Gästen auch der ehrenamtliche Biberberater Gerd Reimer, der der unteren Naturschutzbehörde untersteht, anwesend. Auf Wunsch des Gemeinderats informierte er über die Lebensweise des Bibers und Handlungsspielraum bei Problemen. Reimer begutachtete vorher auch die Stellen in Retzstadt, wo Biber Dämme gebaut hatten – unter anderem beim Völkerdenkmal. Dort hatten Gemeindearbeiter schon Rohre gelegt, um einer Überschwemmung durch den Damm vorzubeugen.
Reimer, der nur beratende Funktionen innehat, stellte fest, dass keine Biber mehr dort wohnten. Daraus schloss er, dass die Dämme illegal entfernt wurden. "Jeglicher Eingriff ist streng verboten und wird bestraft, da der Biber unter Naturschutz steht", informierte er. Letztlich gab er Entwarung in Sachen "Überpopulation" von Bibern, da diese ihre Kinder nach zwei Jahren aussetzen würden und so nie viele Biber auf einem Fleck leben. Er empfahl der Gemeinde, angrenzende Flächen an der Retz aufzukaufen und den Fluss zu renaturieren, da so Überschwemmungen durch den Biber verhindert werden könnten. "So oder so", meinte der Biberberater, "kommen die Biber immer wieder."
Abgabefrist zur Bürgerbefragung in Sachen Nahwärme naht
Die Bürgerbefragung zur Nahwärme nähert sich der Abgabefrist. Bürgermeister Karl Gerhard zog schon eine Bilanz: Von 592 angeschriebenen Häusern und Bauplätzen bekam die Gemeinde von 267, also 45 Prozent, eine Antwort. Sofort anschließen lassen würden sich 91 Häuser und Bauplätze, kein Interesse haben 11,3 Prozent der Befragten und für 109 Häuser und Bauplätze sei diese Entscheidung noch zu früh, so Gerhard.
Beim neuen Gewerbegebiet Point wurden einige neuen Aufträge vergeben und Kostenerhöhungen genehmigt - unter anderem für Bodenarbeiten und Erschließungsarbeiten. Ferner wurde auch eine Nachbarbeteiligung für den "Bürgersolarpark Markt Zellingen" diskutiert. Die angrenzende Gemeinde möchte hier eine Photovoltaik-Flächenanlage nähe Espenloh errichten und wünscht sich die Zustimmung des Retzstadter Gemeinderates. Da dieses Vorhaben keine Nachteile oder Sichtbehinderungen für Retzstadt bedeutet, erhob der Gemeinderat keine Einwände.
Ein Gemeinderat merkte an, dass Kinder der Grundschule ab dem Jahr 2026 zum ersten Mal ein Anrecht auf Ganztagsbetreuung hätten. Hier fragte er, wie der aktuelle Stand dazu sei. Der Bürgermeister sagte hierzu, dass die Gemeinde schon dabei sei, Bedarfe zu ermitteln und umzusetzen.