Obwohl er schon seit 2012 keine Fahrerlaubnis mehr besaß, konnte ein 48-jähriger Mann aus dem Altlandkreis Gemünden die Finger nicht von seinem Auto lassen. Immer wieder ist er mit dem VW Passat gefahren, wie er jetzt vor Richterin Karin Offermann zugab. Angeklagt war er wegen einer Fahrt am 4. November, als er von Polizei erwischt worden war und unter Drogen stand.
Ohne Führerschein, dafür aber mit Drogen im Blut war der Mann, der als Beruf „freischaffender Künstler“ angab, im Sinngrund unterwegs, als er einer Streife der Polizei Gemünden begegnet ist. Die Beamten wussten, dass seine Fahrerlaubnis aus einer früheren Verurteilung eingezogen worden war. Mit Blaulicht und Martinshorn nahmen sie die Verfolgung des Flüchtenden auf und konnten ihn auch nach knapp zwei Kilometern stellen. Bei der Befragung gab der gelernte Maurer den Genuss von Cannabis am Vorabend zu und wurde zur Blutentnahme und einem Drogentest ins Krankenhaus nach Lohr gebracht.
„Ich räume alles ein, es war ein absoluter Fehler von mir“, bedauerte der Angeklagte, der sich wegen „Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verantworten musste. Weil er einem Freund bei Arbeiten geholfen hat, war er nicht nur an diesem Tag mit seinem Auto unterwegs, so sein Geständnis.
Im Jahr 2008 war dem 48-Jährigen zum ersten Mal die Fahrerlaubnis entzogen worden, die er zwei Jahre später wieder zurück erhalten hat. Freuen konnte er sich darüber allerdings nur weitere zwei Jahre, denn im Juli 2012 wurde sie ihm erneut entzogen. Seitdem hat er nie wieder einen Antrag auf eine Neuerteilung gestellt. Vier Monate vor dem er im vergangenen November der Polizei erneut ins Netz gegangen ist, war er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Gemünden zu einer Gelstrafe von 2800 Euro verurteilt worden. 1200 Euro aus dieser Strafe muss der ohne Arbeit und ohne eigenes Einkommen lebend Mann noch abstottern.
Nach der Novemberfahrt war dann das Fass endgültig voll. Sein Passat wurde sichergestellt und soll nun endgültig eingezogen werden. Die Einstellung darüber trifft nun der Generalstaatsanwalt. Mit der „form- und entschädigungslosen Einziehung“ erteilte der Angeklagte seine Zustimmung.
„Eine Geldstrafe ist da nicht mehr möglich“, begann die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Sie beantragte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden kann und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Weiter forderte sie eine Sperrfrist von zwei Jahren für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Der Verteidiger sah dagegen eine Geldstrafe von 2000 Euro für ausreichend.
In ihrem Urteil folgte Richterin Offermann weitgehend dem Antrag der erfahrenen Staatsanwältin. Allerdings legte sie die Sperrfrist zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis auf 18 Monate fest. Eine Geldstrafe kam wegen der einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten und der ungünstigen Sozialprognosen nicht mehr infrage.
„Sie sind ein Lebenskünstler und leben von Nichts“, so die Richterin. „Das ist zunächst ihre Entscheidung, hat aber auch ihre Grenzen“. Sie riet dem Angeklagten, zunächst sein Cannabisproblem in den Griff zu kriegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.