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Gemünden
Betrunkener 19-Jähriger brach in Zellingen in Bauwagen ein
Vor dem Amtsgericht Gemünden musste sich der junge Mann deshalb verantworten. Auf seine Spur ist die Polizei gekommen, weil er seine Busfahrkarte am Tatort verloren hatte.
Das Amtsgericht in Gemünden. (Symbolbild)
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden. (Symbolbild)
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 04.08.2021 02:15 Uhr

Weil er betrunken in einen Bauwagen in Zellingen eingebrochen ist und diesen dabei beschädigte, musste sich ein 19-Jähriger aus dem Raum Würzburg am Montag vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Zuerst wollte sich der Angeklagte, der ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen war, nicht zu den Vorwürfen äußern. Richter Volker Büchs wies ihn darauf hin, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken könne. Er unterbrach die Verhandlung, damit sich der junge Mann kurz mit seinen Freunden, die der Sitzung als Zuschauer beiwohnten, beraten konnte. Danach entschied sich der Angeklagte dazu, die Tat einzuräumen. 

Über Dachrinne in Bauwagen geklettert

Im Juli vergangenen Jahres zeltete der Angeklagte zusammen mit seinem Bruder und einem Bekannten. Die drei hatten nach Aussage des 19-Jährigen recht viel Alkohol getrunken. Er könne sich daher auch an nicht mehr viel erinnern. Gegen 1 Uhr nachts habe die Gruppe den Bauwagen entdeckt. Was er darin wollte, wisse er auch nicht mehr. Jedenfalls hat er mit einem Stück Holz das Fenster des Wagens eingeworfen. Dann zog er sich an der Dachrinne hoch und kletterte nach innen. 

Laut Büchs kosteten die Reparaturen an dem Bauwagen nach dem Einbruch rund 1000 Euro. Auf den Angeklagten aufmerksam wurde die Polizei, weil er seine Busfahrkarte am Tatort verloren hatte. Der Richter erkundigte sich nach dem Trinkverhalten des jungen Mannes. Dieser gab an, regelmäßig betrunken zu sein, darin aber kein Problem zu sehen. Auch sonst zeigte er sich wenig schuldbewusst. Das legte ihm auch die Staatsanwältin zu seinem Nachteil aus. Für den Angeklagten spreche allerdings, dass er bisher keine Vorstrafen hatte.

Zu Wochenende im Gefängnis verurteilt

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Als Strafe beantragte sie das Ableisten von 48 Sozialstunden, den Besuch bei einer Alkoholberatungsstelle und dass der 19-Jährige für einen Teil des von ihm verursachten Schadens aufkommen muss. Aktuell ist er zwar arbeitslos, will aber bald eine neue Stelle antreten. 

Das Gericht befand den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu einem Freizeitarrest. Dabei muss der junge Mann an einem Wochenende für einen Tag und eine Nacht ins Gefängnis. Damit möchte er dem 19-Jährigen die Gelegenheit geben, über sein Verhalten und seinen Alkoholkonsum nachzudenken, so Büchs. "Dabei möchte ich Sie unterstützen." Die Verfahrenskosten soll der Angeklagte ebenfalls tragen. Der junge Mann akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft auch. Es ist damit rechtskräftig. 

 
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