Im Rahmen der Jahreskampagne „Mein Freiraum. Meine Gesundheit. In jedem Alter.“ referierten laut einer Pressemitteilung Bernd Bös, Notariatsoberrat im Notardienst, und Stefanie Meyer, Oberinspektorin im Notardienst, über die „Sinnvolle Testaments- und Vertragsgestaltung bei Beteiligung behinderter Kinder und Vorsorge für Krankheit, Behinderung und Alter.“ Sie verschafften den Zuhörern lebendig und praxisnah einen Überblick über die einschlägigen Bestimmungen des Erb- und Pflichtteils-, Schenkungs- und Betreuungsrechtes. Im Anschluss an den Vortrag konnten Einzelfälle der Anwesenden besprochen werden. Denn auch Familienangehörige von Menschen mit einer geistigen Behinderung möchten ihre Kinder für die Zukunft mit einem Testament absichern.
Im Anschluss entwickelte sich eine Diskussion zum Thema Patientenverfügung und die Art der Bestattung. Denn auch Menschen mit einer geistigen Behinderung möchten hier eigenverantwortlich entscheiden. Rechtlich ist das bisher noch nicht möglich, da dieser Personenkreis als nicht geschäftsfähig gilt.
In ihrem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung ging die Kommunale Behindertenbeauftrage des Landkreises Main-Spessart, Elena Reinhard, auf die Notwendigkeit des sogenannten „Behindertentestamentes“ ein. Sie freute sich über die gute Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB, des IFD), und betonte die Notwendigkeit dieser Stelle auch im Landkreis. Die Beratungsstelle wird von Silvia Glassen mit Leben gefüllt und von den Ratsuchenden sehr gut angenommen. Die 68 Beratungen in drei Monaten lassen auf einen hohen Zuspruch und die gute Qualität der Beraterin schließen. In der Folge ging Bernd Bös zudem noch auf die „richtige“, lebzeitige Vermögensübertragung ein und stellte einen Behindertenerbvertrag vor.
Bei der Veranstaltung kam die mobile Induktionsschleife vom Landratsamt zum Einsatz. Sie hilft, die Kommunikation barrierefrei zu gestalten. Einige begeisterte Zuhörerinnen waren für den Einsatz der Induktionsschleife sehr dankbar.