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KARLBURG
Beschluss zum Ehrenfelsgelände vertagt
Karl-Heinz Haase
Karlheinz Haase
 |  aktualisiert: 02.04.2019 13:30 Uhr

Für welche Variante sie sich beim Bebauungsplan für das „Ehrenfelsgelände“ in Karlburg entscheiden, haben die Stadträte des Karlstadter Bauausschusses vertagt. Bei der Behandlung der Stellungnahmen dazu wurde klar, dass eine Anliegerin nicht will, dass ihr Grundstück in den Bebauungsplan einbezogen wird.

Seit fast 100 Jahren werde der Nutzgarten nördlich des Hauses der Familie bewirtschaftet, schrieb sie in ihrer Stellungnahme. Der Bebauungsplanentwurf sah nun in diesem Garten ein Baufenster vor. Außerdem sollte ein Streifen von drei Metern Breite einem weiteren Baugrundstück zugeschlagen werden. Nach dem Umlegungsverfahren wäre das Gartengrundstück mit einem Bauzwang innerhalb von drei Jahren belegt worden.

„Beispiellose Versiegelung“

Andere Anlieger verweisen darauf, dass eine Erschließung von Norden, also von der Sanderau aus, diese erheblich aufwändiger ist als von Süden aus. Es müssten rund 700 Quadratmeter Erschließungsstraße hergestellt werden. Die Einwender: „Der Grad der Versieglung steht in keinem Verhältnis zur erschlossenen Bauplatzfläche und ist beispiellos im Stadtgebiet.“ Überdies würden bei der Norderschließung Nachbarn die Kosten mittragen, die die Nachteile dieser Erschließung zu tragen hätten.

Daher wurde in der Sitzung nun die Variante mit der südlichen Erschließung näher erörtert. Dabei kann ein Wohnhaus auf dem Grundstück gebaut werden, das für die Erschließungsstraße von Norden her genutzt worden wäre. Es darf direkt auf der Grenze stehen.

Kein Wohnblock

Etwa in der Mitte des Gebiets entsteht ein besonders großer Bauplatz. Edgar Ehrenfels schlug vor, dort von vorneherein größere Wandhöhen zuzulassen. Dies wies Bürgermeister Paul Kruck zurück. Ein Wohnblock solle dort nicht entstehen. Es fehlt der Platz für die vorgeschriebenen Stellplätze.

Obwohl der Bürgermeister alle offenen Fragen geklärt sah, beantragte Michael Hombach von der CSU, die Entscheidung erst nach einer Beratung in der Fraktion zu fällen. Die Grünen schlossen sich an. Stimmergebnis 5:4 für die Vertagung.

Thema Altlasten

In ihren Stellungnahmen hatten das Wasserwirtschaftsamt und das Gesundheitsamt darauf hingewiesen, dass noch Bodenverunreinigungen durch die vorherige gewerbliche Nutzung vorliegen könnten. Das Wasserwirtschaftsamt empfiehlt, Tiefbauarbeiten durch einen Bodengutachter zu begleiten. Die Stadtverwaltung weist im Gegenzug darauf hin, dass eine Altlastenerkundung stattgefunden habe und ein Hinweis auf die Meldepflicht von Altlastenfunden in der Planzeichnung enthalten sei.

 
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