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LOHR
Berechtigung für die Lohrer Tafel
Redaktion
 |  aktualisiert: 09.07.2013 16:42 Uhr

Die Lohrer Tafel teilt mit, dass die in der vergangenen Woche mitgeteilten und im Artikel „Lohrer Tafel sucht Mitarbeiter“ vom 2. Juli veröffentlichten Einkommensgrenzen nicht zutreffen. Bei Alleinstehenden und Paaren hatte die Tafel irrtümlich die veralteten Einkommensgrenzen dargelegt. Diese sind um jeweils 100 Euro erhöht, es gelten folgende Einkommensgrenzen

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