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Partenstein
Belastetes Material auf dem gesamten Areal der Kläranlage
Nicht gut schaut die Bodenuntersuchung für die Verbandskläranlage Lohrtal in Partenstein aus. Aufgrund der hohen Entsorgungskosten soll die Anlage im Lohrtal eventuell angehoben werden.
Foto: Horst Born | Nicht gut schaut die Bodenuntersuchung für die Verbandskläranlage Lohrtal in Partenstein aus. Aufgrund der hohen Entsorgungskosten soll die Anlage im Lohrtal eventuell angehoben werden.
Bearbeitet von Horst Born
 |  aktualisiert: 25.03.2022 02:21 Uhr

Verabschiedet wurde in der jüngsten Verbandsversammlung des Abwasserverbands Lohrtal unter anderem der diesjährige Haushalt. Wie Verbandsvorsitzender Stephan Amend dem Gremium erklärte, ist der Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 524.000 Euro geplant, 419.850 Euro weniger als im Vorjahr. Die Ausgaben sollen durch eine Investitionskostenumlage finanziert werden. Für 2022 ist keine Kreditaufnahme oder Rücklagenentnahme wie 2021 vorgesehen.

Da es sich bei den Ausgaben in erster Linie um Baumaßnahmen und Messeinrichtungen an den Sonderbauwerken inklusive deren Baunebenkosten, Kanalertüchtigungen und Kosten für einen Aufsitzmäher handelt, geht Amend davon aus, dass diese Ausgaben auch in voller Höhe in diesem Jahr zum Tragen kommen. Der Verwaltungshaushalt hat die Größenordnung in Einnahmen und Ausgaben von 654.760 Euro, welche für den Unterhalt der Anlage und die Personalkosten aufgebracht werden müssen.

Der nicht gedeckte Bedarf von 638.860 Euro wird von den beiden Mitgliedsgemeinden über ihre Betriebskostenumlage finanziert. Diese richtet sich nach den Durchflussmengen des Schmutzwassers aus dem Jahr 2021. Dies waren insgesamt 2.261.969 Kubikmeter, wobei 1.504.419 Kubikmeter aus Frammersbach und 757.550 Kubikmeter aus Partenstein kamen. Somit ergeben sich folgende Betriebskostenumlagen: Frammersbach 424.906,00 Euro (Vorjahr: 401.178 Euro) und für Partenstein 213.954 Euro (Vorjahr: 181.252 Euro).

Kämmerer Jürgen Schneider stellte dem Gremium kurz alle wichtigen Festsetzungen und geplanten Entwicklungen vor. Amend ergänzte, dass man die Kosten der Sanierung der Kläranlage im Auge behalten müsse, auch wenn diese aufgrund der Abwicklung über das sogenannte Bauherrenmodell ausgelagert seien und daher bis zum Maßnahmenabschluss nicht im Finanzplan erscheinen würden.

Auf Problem hingewiesen

Verbandsrat Holzemer regte an, in diesem Zusammenhang über eine Art jährlich zu erhebende Sanierungs-Investitionspauschale als Position im Finanzplan nachzudenken; Ziel sei es, die hohen Investitionskosten für die Sanierung der Kläranlage ab sofort zu berücksichtigen und so gegebenenfalls auch auf die Gebühren umlegen zu können. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass man die hohen Kosten aus den Augen verliere und es mit der Gesamtablöse ohne Rücklagenbildung zu einem erheblichen und nur schwer vermittelbaren plötzlichen Gebührenanstieg mit Ablöse der Sanierungsmaßnahme käme.

Frammersbachs Bürgermeister Christian Holzemer merkte zudem an, sich im Verband über die künftige Verteilung der Investitionskosten mit Blick auf Gebühren und Beiträge zu unterhalten. Auch wenn es am Ende den Gemeinden obliege, diese zu erheben, sei ein einheitlicher Verteilungsmaßstab der Mitgliedsgemeinden des Verbandes sinnvoll. Das Gremium stimmte dem zu.

Der Verbandsvorsitzende informierte weiter über den Sachstand Sanierung/Neubau der Kläranlage. Bei den Bodenuntersuchungen für das Baugrundgutachten wurde belastetes Material auf dem gesamten Areal der Kläranlage festgestellt. Da dies bei einem Ausbau sehr hohe Entsorgungskosten verursachen wird, wurde vom Ing.-Büro Baurconsult eine Alternativplanung erarbeitet. Hierbei ist vorgesehen, die gesamte Anlage anzuheben. In einem nächsten Schritt sollen die Planungsvarianten mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen beziehungsweise abgestimmt werden.

Eines steht aber vorab schon fest: Vor einer abschließenden Beurteilung muss eine Grundwassermessstelle errichtet werden. Danach werden die Planungen mit Kostenvergleich im Gremium vorgestellt, beraten und beschlossen.

Nur ein Bieter

Ende Juli 2021 fand das erste Gespräch mit einem Rechtsanwalt bezüglich eines Bauherrenmodells statt. Bis Mitte Oktober wurden dann die notwendigen Dokumente für die Ausschreibung erarbeitet und abgestimmt. Die Ausschreibung wurde am 20. Dezember 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Aufforderung zur Abgabe der Teilnahmeanträge lief bis zum 21. Januar. An diesem Tag erfolgte um 12 Uhr die Submission der eingegangenen Anträge. Im Ergebnis hat ein Bieter einen Teilnahmeantrag abgegeben: die BayernGrund GmbH. Entsprechend dem Terminplan könnte Anfang April die Bekanntgabe über den Zuschlag stattfinden und die BayernGrund mit den Arbeiten beginnen.

 
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