Der Verteidiger erklärte das Fehlverhalten seines 19-jährigen Mandanten aus dem Raum Gemünden so: "Mein Mandant hat das am Anfang gar nicht so ernst genommen." Erst als ihm die Ladung zur Verhandlung am Amtsgericht Gemünden ins Haus geflattert kam, sei ihm gedämmert, dass er etwas Unrechtes getan hat.
Dies bestand darin, dass der Auszubildende im Herbst 2022 zwei Mal einen Kumpel mit dem Handy filmte, als dieser Graffitis sprayte. Damit habe er den Täter "psychisch unterstützt", belehrte Jugendrichter Volker Büchs den Angeklagten. Damit sei der Tatbestand einer "Beihilfe zur Sachbeschädigung erfüllt".
Graffiti-Sprayer ist bereits zu einer Geldstrafe verurteilt
Bei den drei aktenkundigen Graffitis ist ein Sachschaden von insgesamt 1510 Euro entstanden, so der Staatsanwalt in der Anklage. Zwei Einrichtungen in Würzburg und eine in Wernfeld waren das Ziel des Sprayers. Dieser war in der Vorwoche in seiner Verhandlung am Amtsgericht Bad Kissingen bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt worden. Bei den Aktionen in Würzburg hat der jetzt Angeklagte zwei Mal mit dem eigenen Handy die Aktionen gefilmt. In Wernfeld sei er aber nur dabei gestanden, sagte er vor Gericht.
"Ich wollte die Videos haben, um sie mir später wieder anzusehen", erklärte der Sprayer. Er war als Zeuge zu der Verhandlung geladen. Auf die Frage von Richter Volker Büchs erklärte er weiter, dass er die Graffitis auch ohne die Videoaufzeichnungen durch den Angeklagten gefertigt hätte und er nicht in der Sprayer-Szene unterwegs war, um seine Taten im Internet wiederzufinden.
Jugendgerichtshilfe: Angeklagter sei unselbstständig
Positiv äußerte sich der Vertreter der Jugendgerichtshilfe zur Persönlichkeit des Angeklagten. So wohne der 19-Jährige zwar in einer eigenen Wohnung, lasse es aber an Selbständigkeit missen. "Er ist noch sehr nachlässig", so der Vertreter. Darum regte er für den Fall einer Verurteilung die Anwendung von Jugendstrafrecht an; Ableistung von Sozialstunden, lautete sein Vorschlag.
In einer Stellungnahme schloss sich auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft dem Vorschlag der Jugendgerichtshilfe an. "24 Sozialstunden", ließ er als Ahndungsvorschlag verlauten. Richter Volker Büchs überraschte alle Beteiligten dann mit seiner Anregung, dass Verfahren einzustellen.
Dabei erinnerte er an die Aussage des Sprayers, der auch ohne die Videoaufzeichnungen des Angeklagten tätig geworden wäre. Daher träfe den 19-Jährigen nur eine geringe Schuld, die eine Verfahrenseinstellung möglich machte. Dadurch, dass der Auszubildende seine eigenen Kosten am Verfahren selber tragen muss, bliebe ihm die Erinnerung an sein Fehlverhalten.