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BIRKENFELD
Bauwerber sollen Namen vorschlagen
Vorschläge gefragt: Der Straßenbau des zweiten Bauabschnittes im Baugebiet „Döllgraben“ ist deutlich erkennbar und das Vermessungsamt hat bereits mit seiner Arbeit begonnen. Nun fehlt nur noch die Benennung der Straßenbezeichnungen.
Foto: Robert Heußlein | Vorschläge gefragt: Der Straßenbau des zweiten Bauabschnittes im Baugebiet „Döllgraben“ ist deutlich erkennbar und das Vermessungsamt hat bereits mit seiner Arbeit begonnen.
Robert Heußlein
 |  aktualisiert: 19.01.2015 17:08 Uhr

„Wie sollen die neuen Straßenteile im zweiten Bauabschnitt heißen?“ Antworten auf diese Frage dürfen sich die Billingshäuser, vor allem diejenigen, die dort ihr Haus bauen wollen, überlegen. Der Gemeinderat hatte zwar Vorschläge hatte, wollte jedoch nicht alleine darüber entscheiden.

Der zweite Bauabschnitt des Baugebietes „Döllgraben“ ist bis auf Nacharbeiten und die Feinschicht der Fahrbahn nahezu fertiggestellt und das Vermessungsamt hat bereits mit der Einmessung der Baugrundstücke begonnen. Doch benötigt man von amtlicher Seite noch die künftig gültigen Straßenbezeichnungen und Hausnummern.

Im Gemeinderat war man sich bei der Weiterführung der Straße „Edelberg“ bis zu ihrem Ende einig. Keinen Namen fand man jedoch für die neu entstandene Abzweigung, wieder in Richtung Ort, die bei der Erschließung des nächsten Bauabschnittes eine eigene Straße bilden wird. Nachdem sich im Gremium kein wirklich passender Name finden ließ, gab man diese Aufgabe an den dritten Bürgermeister und Billingshäuser Frieder Hüsam weiter. Er soll baldmöglichst Vorschläge erfragen, die bei der Bevölkerung des Ortsteiles Zustimmung finden könnten.

Erneut hatte sich der Rat mit dem Baugesuch von Anna-Maria Brand zu befassen, dem er Ende 2014 zum wiederholten Mal die Zustimmung verweigert hatte. Ohne Genehmigung wird die Baulinie des Bebauungsplanes überschritten und auch die Grundstücksgrenze, und das über das Dreifache des zulässigen umbauten Raumes. Das Baureferat am Landratsamt hatte indes trotzdem eine Genehmigung des Bauvorhabens im Nachhinein in Aussicht gestellt hatte.

Allerdings stellte das Bauamt in einem neuen Schreiben klar, dass nach einem Gespräch mit der Antragstellerin im Landratsamt eine Genehmigung insoweit in Aussicht gestellt worden sei, dass das Bauwerk binnen eines sechs Monaten mindestens auf die korrekte Grundstücksgrenze zurückgebaut wird. Dies würde in der Folge vom Bauamt überprüft und bei Nichtbefolgen mit einem Ordnungsgeld belegt. Die Gemeinde wurde aufgefordert, eine positive Stellungnahme abzugeben, sofern sie keine weiteren baurechtlich relevanten Gegenargumente vorlegen könne. Ansonsten würde von Amtsseite eine Ersatzvornahme der Zustimmung vorgenommen.

Im Gemeinderat war man der Meinung dass eine Überschreitung der, im Bebauungsplan vorgegebene Baulinie ohne Befreiung durchaus baurechtliche Relevanz habe. Und so blieb das Gremium bei seiner bisherigen Haltung seit 2003. Für den Fall einer Ersatzvornahme waren sich die Räte auch einig, rechtliche Klagemöglichkeiten gegen die Genehmigungsbehörde prüfen zu lassen.

 
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