Aufgehoben wurde vom Himmelstadter Gemeinderat die vor fast neun Jahren beschlossene Bauleitplanung "Recyclinganlage östlich der B27". Wie es hier weiter gehen könnte, soll Bürgermeister Herbert Hemmelmann mit dem Landratsamt klären. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan sollten die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung einer Fahrzeughalle mit Büroräumen und für den Betrieb einer Brechanlage für Bauschutt auf unbegrenzte Zeit geschaffen werden.
Dafür hätte die Firma Kleider Abbruch GmbH & Co KG, beziehungsweise ihr Rechtsvorgänger, einen Durchführungsvertrag mit der Gemeinde schließen müssen. "Mit einer Unterschrift unter diesem Vertrag ist nicht zu rechnen", informierte Bürgermeister Herbert Hemmelmann jüngst den Gemeinderat. Firmeninhaber Karl-Heinz Kleider erklärte auf Anfrage der Main-Post, weshalb er den Durchführungsvertrag nicht unterschrieb: Zusätzlich zu einer nicht unerheblichen Vorleistung und Verwaltungskosten, zusammen eine hohe fünfstellige Summe, habe er eine Bankbürgschaft über 150 000 Euro abgeben sollen.
Was den Betriebsinhaber vom Vertrag abhielt und wundert
Grundsätzlich wäre er bereit, diese Bürgschaft zu leisten, aber nicht vorab, sondern erst wenn die unbefristete Genehmigung vorliege. "Wenn ich keine Anlage mehr habe, braucht es auch keine Bankbürgschaft", so der Unternehmer, der inzwischen einen Käufer für seinen Betrieb sucht. Er ist verwundert, wie er nach über 20 Jahren Betriebsdauer und als Gewerbesteuerzahler von der Gemeinde behandelt wird. Ihm sei keine vergleichbare Anlage im Landkreis bekannt, für deren Genehmigung eine Bauleitplanung nötig gewesen wäre.
Rückblende: Das Gelände um das es geht, ist eine ehemalige Sandgrube. Als es noch dem Himmelstadter Unternehmer Edgar Scheb gehörte, gab es Pläne, dort nach der Rekultivierung ein Seniorenheim samt Unterführung der Bundesstraße zu bauen. Daraus wurde ebenso nichts wie aus dem vor 30 Jahren beschlossenem Projekt einer gewerblichen Sportanlage in Kombination mit einem Wohngebiet "Langer Sand".
Vor 15 Jahren schließlich ersteigerte Manuela Haut die ehemalige Sandgrube, in der ihr Lebensgefährte Karl-Heinz Kleider schon ein paar Jahre eine Recyclinganlage betrieb. Im Jahr 2006 wurde der Firma "Kleider Erdbau" der auf zehn Jahre befristete Betrieb einer Brechanlage für Bauschutt genehmigt. Dabei ging es um zwei Wochen Betrieb im Jahr. Drei Jahre später beantragte die Firma eine unbefristete Genehmigung, was zur Entscheidung des damaligen Gemeinderates führte, eine Bauleitplanung einzuleiten.
Betrieb wird gegenwärtig vom Landratsamt geduldet
Er habe damals nur deshalb eine befristete Genehmigung beantragt, weil das Grundstück noch Edgar Scheb gehörte, sagt Karl-Heinz Kleider. Er sei davon ausgegangen, dass eine Verlängerung kein Problem sei. Jetzt sei er im Genehmigungsverfahren, kämpfe um eine Bauschutt-Immissionsschutzrechtliche Zulassung. Kleider sagt, er habe auch eine Klage auf Verlängerung der Genehmigung von 2006 vorbereitet. Sein Betrieb werde derzeit vom Landratsamt noch geduldet. Das bestätigte Andrea Stiel von der Pressestelle des Landratsamtes Main-Spessart. Dass der Gemeinderat den Beschluss zur Bauleitplanung aufhob, habe nicht automatisch die Untersagung des Betriebes zur Folge.
Die Diskussion im Gemeinderat war vor allem von Bedenken geprägt, dass auf dem Betriebsgelände nicht nur Sekundärbaustoffe (Recyclingmaterial) lagern, sondern auch Abfälle – also unverwertbarer Bauschutt. Schon im Jahr 2010 vertrat der damalige Gemeinderat die Auffassung, gegenüber den Vorgaben des Rekultivierungsplans seien zu hohe Auffüllungen erfolgt und die beweglichen Aufschüttungen (große Haufen mit Steinen oder gebrochenem Material) seien zu massiv. Jetzt hieß es, die Haufen mit gelagerten Recyclingmaterial hätten sich kontinuierlich vergrößert.
Was ist im "Restloch" gelandet? Behörde will Bodenproben ziehen
Seit 2013 ist zudem strittig, ob das in den Bereich "Restloch" gefüllte Material dort bleiben darf. Laut Pressestelle des Landratsamts ist das noch nicht abschließend geklärt. Karl-Heinz Kleider betont, er habe dort mit ganz normalen Bauschutt verfüllt. Es gehe lediglich um zwei Grundwasserwerte, die minimal über den Grenzwerten liegen. Das Wasserwirtschaftsamt wolle dazu noch Bodenproben ziehen.
In der Diskussion im Gemeinderat gab es sogar Befürchtungen, die Firma könne in Insolvenz geraten und die Gemeinde müsse dann das Grundstück "aufräumen", was womöglich mit Kosten im Millionenbereich verbunden sei. Letztlich beschlossen die Räte gegen eine Stimme, die Beschlüsse des Gemeinderates vom 8. Dezember 2011 zur Bauleitplanung aufzuheben. Weiter ermächtigten die Räte den Bürgermeister einstimmig, Gespräche mit dem Landratsamt zum weiteren Vorgehen zu führen. Dieses Gespräch wurde inzwischen für den 29. September angesetzt.