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HUNDSBACH
Baugenehmigung mit Auflagen
Von unserem Mitarbeiter PETER PILLICH
 |  aktualisiert: 21.12.2015 13:48 Uhr

Das Landratsamt Bad Kissingen hatte den Zweckverband „Hundsbacher Gruppe“ mit Schreiben vom 30. Januar um eine Stellungnahme zur geplanten Errichtung eines Gärrestebehälters auf der Gemarkung Gauaschach (Stadtteil von Hammelburg) gebeten. Darüber diskutierte die Verbandsversammlung in ihrer jüngsten Sitzung ausführlich und kontrovers.

Zum Hintergrund: Daniel Lambrecht aus Obersfeld will einen Gärrestebehälter mit einem Fassungsvermögen von 2000 Kubikmetern, einem Durchmesser von 25 Metern und einer Höhe von vier Metern errichten, wobei 3,5 Meter davon im Boden versenkt werden. „Eigentlich war geplant, den Gärrestebehälter in der Nähe von Obersfeld zu bauen“, erklärte der Bauherr. Aber aufgrund der Schutzgebietsverordnung für die Wasserschutzzone 3 ist der Bau nun außerhalb dieser Zone geplant. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat bereits sein grundsätzliches Einverständnis zu dem Bauvorhaben signalisiert.

„Wir werden den Bau dort nicht verhindern können, aber die aus unserer Sicht notwendigen Auflagen fordern“, sagte Eußenheims Bürgermeister Dieter Schneider, der zugleich Vorsitzender des Zweckverbands ist, in der Versammlung.

Auf Vorschlag des Diplom-Hydrologen Jörg Mägdefessel von der Firma Aquasoil GmbH (Westheim), der seit vielen Jahren die Aktivitäten des Wasserzweckverbandes begleitet, sollten folgende Forderungen aufgenommen werden: Bau eines Leckageerkennungssystems mit Folie, Ringdrainage, Überlaufsicherung und Havariewall mit Rückhalteraum für den gesamten Beckeninhalt.

Dies deckt sich auch mit der schriftlichen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts (WWA) Aschaffenburg, das darauf hinweist, dass für diesen Bau die Vorgaben des allgemeinen Wasserschutzes (z.B. Anforderungen nach Wasserhaushaltsgesetz und Bayerischem Wassergesetz) einzuhalten sind. Fragen dazu beantwortete Diplom-Landschaftsökologe Daniel Feldmann vom WWA Aschaffenburg den Verbandsräten, der auch nochmals darauf hinwies, dass auf eine konkrete Umsetzung der bestehenden Vorgaben nach dem Biogashandbuch und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geachtet werden soll.

Darüber hinaus stellt die Verbandsversammlung die Forderung, dass durch einen Fachgutachter eine baubegleitende Überwachung einschließlich der Dokumentation erfolgen soll. Der Bereich für das Befüllen und Entleeren des Behälters muss ebenfalls mit einer wasserundurchlässigen Befestigung versehen werden. Außerdem wird gefordert, dass für das Ausbringen der Gärreste außerhalb des Wasserschutzgebietes die Gülleverordnung und innerhalb des Wasserschutzgebietes die Schutzgebietsverordnung strikt eingehalten werden.

Auch sollen zumindest die beiden Feuerwehren aus Gauaschach (Lkr. Bad Kissingen) und Obersfeld (Lkr. Main-Spessart) ausführlich in das entstehende Objekt eingewiesen werden und auch einmal gemeinsam daran üben.

Die Stellungnahme der Verbandsversammlung wurde bei zwei Nein-Stimmen (Bernhard Weißenberger und Klaus Weidner) beschlossen.

 
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