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Uettingen
Barbarossasaal kann wieder privat angemietet werden
Mechthild Buck
Mechtild Buck
 |  aktualisiert: 17.08.2020 02:10 Uhr

Im Jahr 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Barbarossasaal der Aalbachtalhalle nicht mehr für private Anlässe zu vermieten. Die Gründe dafür waren zusätzliche Haftungsrisiken (Betreiberhaftung, Verkehrssicherungspflicht), Konfliktpotenzial bezüglich des Lärm- und Emissionsschutzes, Wettbewerb (Gaststättenrecht) und Verwaltungsaufwand.

Bürgermeister Edgar Schüttler schlug nun in der jüngsten Sitzung vor, den Saal in Zukunft wieder für private Feiern wie Konfirmation, Kommunion, Hochzeiten oder Geburtstage zur Verfügung zu stellen, da die vorhandenen Örtlichkeiten für solche Feiern in Uettingen begrenzt sind. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag mit 7:3 Stimmen zu.

Mit den Mietern muss ein Vertrag geschlossen werden. Ebenso ist ein Kautionszahlung für eventuelle Schäden notwendig. Schüttler bot sich an, die Verwaltungsarbeiten (Vertrag, Übergabe, Abnahme der Räumlichkeiten) selbst zu übernehmen. Die Vereinsnutzung soll allerdings Vorrang vor der Privatvermietung haben. Einzelheiten wie die Miethöhe, die Höhe der Kaution und der Vertragsentwurf müssen noch geklärt werden.

Ehrenordnung

Aktuell liegen der Gemeinde zwei Anträge auf die Erteilung einer Ehrenbürgerschaft. Da es in Uettingen bis jetzt keine Ehrenordnung für die Ehrung von Personen für besondere Verdienste gibt, stellte Bürgermeister Schüttler den Räten einen Entwurf hierfür vor, den die Räte einstimmig absegneten. Die Ehrenordnung sieht die Ehrung von Personen zum 80., 85., 90., 95. und 100. Geburtstag vor sowie die Ehrung zur Silbernen, Goldenen und Diamantenen Hochzeit.

Zu Ehrenbürgern sollen nur Personen ernannt werden, die sich besonders um die Gemeinde verdient gemacht haben. Ein Ehrenbürger muss mindestens 35 Jahre ehrenamtlich tätig gewesen sein und dabei besondere Leistungen erbracht haben. Der Gemeinderat beschließt von Fall zu Fall über die Ernennung, aus der sich keine weiteren Vorteile für die geehrte Person ergeben.

Reisekosten des Bürgermeisters

Zur Feststellung der durchschnittlichen Reisekosten hat Bürgermeister Schüttler in den Monaten Mai bis Juni 2020 ein Fahrtenbuch geführt. Hieraus soll die Reisekostenpauschale ermittelt werden.

Die durchschnittliche Fahrleistung lag in dieser Zeit bei 529 Kilometern. Multipliziert man die Kilometerleistung mit dem aktuell gültigen Entschädigungssatz von 0,35 Euro pro Kilometer kommt man auf 185,15 Euro im Monat. Der Gemeinderat beschloss. Die Pauschale auf 200 Euro monatlich aufzurunden.

Digitales Rathaus

Die VG Helmstadt hat im Rahmen der Förderrichtlinie digitales Rathaus (FöRdR) des Freistaats Bayern einen Antrag für die Beschaffung der Webformular-Lösung "komXformularcenter" eingereicht. Die Beschaffungskosten hierfür liegen bei 15 000 Euro. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, also 13 500 Euro.

Zweck der Förderung ist die Vergrößerung des Angebots an Verwaltungsleistungen, die die bayerischen Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände als Online-Dienste (Online-Formulare) anbieten. Voraussetzung für die Förderantrag ist ein Vorhabensbeschluss der VG-Versammlung oder alternativ ein jeweils positiver Beschluss der vier VG Gemeinden. Da die VG Versammlung erst wieder im Dezember stattfindet, sollen die Beschlüsse der vier Gemeinden nun eingeholt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Uettingen stimmte dem Förderantrag zu.

Zwei Bauvorhaben

Zudem hat der Uettinger Gemeinderat über zwei Bauvorhaben beraten. Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Am Finkenflug 5 erteilten die Räte ihr gemeindliches Einvernehmen. Ein Problem bei der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses in der Kirchbergstraße 15 ist, dass der Bauherr die Erschließung rückseitig über eine in Verlängerung der Goethestraße abzweigende Stichstraße plant. Hier verläuft aber keine Wasserleitung. Der Bauherr müsste deshalb die Erschließung selbst bezahlen oder mit dem Bau warten, bis die Straße erschlossen wird. Da dieser Sachverhalt noch ungeklärt ist und die Gemeinde aus baurechtlichen Gründen einen Beschluss fassen musste, erteilte der Gemeinderat dem Bauvorhaben kein gemeindliches Einvernehmen. Nach Klärung der Sachlage soll das Vorhaben erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 
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