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Gemünden
Badezimmertür ausgebaut: Hausfriedensbruch?
Kann das sein? Der Hausverwalter klingelt, klopft, ruft - und als keiner antwortet, öffnet er die Tür. Dieweil behauptet die Anzeigeerstatterin, sie sei im Bett gelegen.
Das Amtsgericht in Gemünden.
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 11.12.2019 21:29 Uhr

Was war wirklich am 21. November 2018 und in der Woche davor wirklich passiert? War es Hausfriedensbruch, der einem Hausverwalter vorgeworfen wird, oder nicht? Dies zu klären, versuchte Strafrichterin Laura Paczesny in der Hauptverhandlung am Amtsgericht Gemünden.

Doch dazu fehlte eine wichtige Zeugin, die ohne Erklärung der Verhandlung fern geblieben war: jene Frau, die Anzeige erstattet hatte. Dass sie nicht kam, kommt sie zunächst teuer zu stehen: Sie erwartet ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro sowie eine Fortsetzungsverhandlung.

In vier Wochen geht es für den 49-jährigen Mann, der wegen Hausfriedensbruch in zwei Fällen darum, ob er die 2000 Euro aus einem Strafbefehl zahlen muss, mit einem Freispruch den Gerichtssaal verlassen kann oder eine andere Strafe erhält. Angezeigt hatte ihn die nicht erschienene Zeugin, die mittlerweile aus einem Dorf im Raum Marktheidenfeld in eine andere Wohnung gezogen ist.

Der Angeklagte, ein Metzgermeister aus dem Landkreis Würzburg, ist heute in einer Hausverwaltung tätig. Mitte November 2018 hatte er die Aufgabe, alle Mieter eines Wohnhauses darüber zu informieren, dass im Zuge von Renovierungsarbeiten die Türen zu den Badezimmern im Hause ein Lüftungsgitter erhalten sollen. Zu diesem Zweck sollten die Mieter an einem bestimmten Mittwoch die Türen ausbauen und im Hausflur zur Abholung bereitstellen. Von allen vier Mietparteien erhielt er eine positive Rückmeldung.

Als der 55-jährige Schreinermeister die Türen termingerecht abholen wollte, standen nur drei davon im Hausflur. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung verschaffte er sich Zugang zur Wohnung der Mieterin, die ihre Türe nicht rausgestellt hatte. "Ich habe geklingelt, geklopft, gerufen, aufgeschlossen und dann noch einmal in der Wohnung gerufen, da war keiner", sagte der Handwerker aus. Das gleiche Prozedere dann einige Stunden später, als er die Türen wieder gebracht hat. Drei Türen stellte er im Hausflur ab, die vierte baute er fachgerecht wieder ein. Auf die Nachfrage des Staatsanwaltes sagte er: "Weil ich diese Tür ausgebaut habe, muss ich sie auch wieder einbauen". Auch beim zweiten Besuch war die Wohnung leer.

Aus dem Verlesen der polizeilichen Vernehmung der Mieterin war allerdings zu entnehmen, dass diese sich an dem Tag im Bett befunden haben will, als die die Badezimmertür von dem Handwerksmeister aus- und wieder eingebaut wurde. Daraufhin hat sie die Wohnung gekündigt und Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt.

"Wir hätten alle gerne Fragen an die Zeugin gestellt", bedauerte Richterin Paczesny das unentschuldigte Fernbleiben der Frau. Auch der Staatsanwalt und die Verteidigung hatten eine ganze Reihe von Ungereimtheiten, auf die sie gerne eine Antwort erhalten hätten.

Im gegenseitigen Einvernehmen setzte die Richterin die Hauptverhandlung aus. Neuer Termin ist jetzt Montag, der 23. September um 10.30 Uhr.

 
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  • helsig
    Und für sowas werden unsere Steuergelder verschwendet
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