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Stetten
Auto stand wochenlang am Feldrand – nun ist es verschwunden
Mehrere Wochen stand dieses Auto unverschlossen an der Bahnlinie am Abzweig Stetten. Am Donnerstag hat es der Halter entfernt.
Foto: Lukas Volkenstein | Mehrere Wochen stand dieses Auto unverschlossen an der Bahnlinie am Abzweig Stetten. Am Donnerstag hat es der Halter entfernt.
Lukas Volkenstein
 |  aktualisiert: 12.03.2025 02:38 Uhr

Seit mehreren Wochen stand ein unbeaufsichtigtes und nicht verschlossenes Auto am Feldrand am Abzweig Stetten, entlang der Strecke von Karlstadt in Richtung Himmelstadt. Das Fahrzeug schien verlassen, und es war zunächst unklar, wem es gehörte und warum es an dieser Stelle abgestellt worden war.

Mehrere Passanten hatten das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum hinweg bemerkt und sich über dessen Verbleib gewundert. Da es unverschlossen war, bestand die Möglichkeit, dass es entweder gestohlen oder illegal entsorgt worden sein könnte. Aufgrund dieser unklaren Situation hat diese Redaktion beim Ordnungsamt angefragt, ob das Fahrzeug dort bekannt sei und ob bereits Maßnahmen zur Entfernung eingeleitet wurden.

Die Anfrage beim Ordnungsamt ergab, dass das Fahrzeug in deren System nicht registriert war und keine entsprechenden Meldungen dazu vorlagen. Auf unsere Nachfrage bei der Polizeiinspektion Karlstadt stellte sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug dort bekannt war. Laut Polizei liefen bereits Ermittlungen, um die Hintergründe des abgestellten Autos zu klären.

Halter war weder telefonisch noch persönlich zu erreichen

Allerdings konnte zu diesem Zeitpunkt nicht gesagt werden, wann und ob das Fahrzeug entfernt werden würde. Grund dafür war, dass der Halter weder telefonisch noch persönlich erreicht werden konnte. Das machte das Verfahren komplizierter, da zunächst geklärt werden musste, ob und wie eine offizielle Entfernung veranlasst werden könnte.

Laut Polizei gestaltete sich die Entfernung des Fahrzeugs schwierig, da ein Abschleppvorgang mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. In solchen Fällen muss zunächst geprüft werden, wer für die entstandenen Gebühren aufkommt. Falls der Fahrzeughalter nicht auffindbar ist oder sich nicht um sein Fahrzeug kümmert, kann es unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen abgeschleppt werden. Dies bedeutet jedoch oft einen längeren Verwaltungsprozess, insbesondere wenn der Halter nicht erreichbar ist.

Situation entwickelt sich anders als erwartet

Trotz der unklaren Lage und der laufenden Ermittlungen entwickelte sich die Situation anders als erwartet. Anstatt eines offiziellen Abschleppvorgangs oder einer längeren behördlichen Maßnahme wurde das Fahrzeug am 6. März nicht mehr an der besagten Stelle vorgefunden.

Nach Rücksprache mit der Polizei konnte geklärt werden, dass der Wagen entweder abgeschleppt oder abgeholt wurde – dies wurde aber vom Halter selbst durchgeführt. Fest steht jedoch, dass dadurch keine Kosten für das Entfernen des Fahrzeugs angefallen sind. Auch genauere Informationen darüber, warum das Fahrzeug so lange an dieser Stelle gestanden hat, konnten nicht abschließend geklärt werden.

 
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