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Neuhütten
Ausbau der Ortsdurchfahrt Neuhütten
Neuhüttens Bürgermeister Bernd Steigerwald und Markus Krämer, Abteilungsleiter Hoch- und Tiefbau im Landratsamt, auf einem der Wege, die zur ortsnahen Umfahrung für Anlieger hergerichtet werden.
Foto: Markus Rill | Neuhüttens Bürgermeister Bernd Steigerwald und Markus Krämer, Abteilungsleiter Hoch- und Tiefbau im Landratsamt, auf einem der Wege, die zur ortsnahen Umfahrung für Anlieger hergerichtet werden.
Bearbeitet von Steffen Sauer
 |  aktualisiert: 25.07.2024 02:48 Uhr

Der Landkreis Main-Spessart baut gemeinsam mit der Gemeinde Neuhütten die Ortsdurchfahrt Neuhütten in mehreren Bauabschnitten aus. Aufgrund der Enge der Ortsdurchfahrt müssen die Arbeiten unter Vollsperrung ausgeführt werden. Eine großräumige Umleitung über Heigenbrücken wird eingerichtet, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung, der auch die folgenden Informationen entnommen sind.

Im September beginnen die Arbeiten an der Einmündung in die Staatsstraße St 2317. Für den Anliegerverkehr wird hier eine eigene Umfahrungsmöglichkeit eingerichtet. Für die weiteren Bauabschnitte ab Frühjahr 2025 ist eine innerörtliche Umleitung aufgrund der topografischen Gegebenheiten und in Ermangelung geeigneter Ortsstraßen nicht möglich. Der unbefestigte Wirtschaftsweg (Seeweg) entlang des Neuhüttener Sees wird nur für Rettungskräfte und den ÖPNV geöffnet. Um die Erreichbarkeit Neuhüttens durch Rettungskräfte und den ÖPNV nicht zu gefährden, ist eine öffentliche Nutzung dieses Wegs nicht gestattet.

Die Bauabteilung des Landratsamts Main-Spessart und Neuhüttens Bürgermeister Bernd Steigerwald haben nun gemeinsam eine Umleitungslösung in Ortsnähe gefunden. Die Gemeinde hat gemeinsam mit dem Landkreis und mit Unterstützung der Nachbargemeinde Wiesthal entschieden, zwei unbefestigte Flur- und Wirtschaftswege als Umleitung für den Anliegerverkehr (nur Pkw und Zweiräder) freizugeben.

Die Befahrbarkeit der Wege wird rechtzeitig verbessert, die Sicherheit wird durch den teilweisen Einsatz von Leitpfosten erhöht. Beide Wege sind jeweils nur in eine Richtung im Einbahnverkehr befahrbar.

 
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