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KARSBACH
Aus zwei Grundstücken wird ein Bauplatz
Neu vermessen wurden in Karsbach die Flächen im Bereich Homburgstraße, Uhlberg und Friedhofstraße. Am Friedhof wurde die Kuhbachbrücke verlegt und verbreitert und neue Parkplätze für die Friedhofsbesucher geschaffen.
Foto: Helmut Hussong | Neu vermessen wurden in Karsbach die Flächen im Bereich Homburgstraße, Uhlberg und Friedhofstraße. Am Friedhof wurde die Kuhbachbrücke verlegt und verbreitert und neue Parkplätze für die Friedhofsbesucher geschaffen.
Helmut Hussong
 |  aktualisiert: 08.10.2017 02:52 Uhr

Wie nahezu alle Kommunen im Bereich Gemünden hob der Gemeinderat Karsbach die bisherige Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen und holzigen Gartenabfällen in bebauten Ortsteilen auf. Damit dürfen Gartenabfälle innerorts nicht mehr verbrannt, sondern nur noch kompostiert werden, das schreibt die bayerische Luftreinhalteverordnung vor.

In der jüngsten Gemeinderatsitzung informierte Bürgermeister Martin Göbel aus dem Abfallratgeber des Bayerischen Landesamtes für Umwelt über die aktuelle Verordnung. Innerorts gilt demnach ein grundsätzliches Verbot des Verbrennens. Krautige, strohige und holzige Abfälle aus der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau dürfen nur außerhalb bebauter Ortsteile und nur an Werktagen zwischen acht und 18 Uhr auf der jeweiligen Anbaufläche verbrannt werden, sofern eine Einarbeitung in den Boden und Verrottung nicht möglich ist. Meistens ist das Verbrennen den Behörden rechtzeitig zu melden. Es muss Abstand zu Wohngebieten, Verkehrswegen und Waldrändern eingehalten werden, erklärte Göbel.

Nachdem in Karsbach die mehrjährigen und in verschiedenen Bauabschnitten erfolgte Sanierung der Homburgstraße, der Straße am Uhlberg, der Brücke am Kuhbach und entlang des Friedhofes abgeschlossen ist, erfolgte vor Kurzem eine Neuvermessung in diesem Bereich. Denn die Kommune hatte im Zusammenhang mit der Baumaßnahme kleinere Teilflächen zur Grenzbegradigung erworben. Das ermöglichte zum Beispiel, dass Gehsteige ausgebaut, der Kuhbach wegen des Brückenneubaues verlegt und neue Parkflächen am Friedhof errichtet werden konnten. Die Flächenabtretungen werden mit 25 Euro je Quadratmeter entschädigt.

Entsprechend der Neuvermessung reduzierte sich die Fläche, die dem Kuhbach zugerechnet wird, um 249 von bisher 16 245 auf 15 996 Quadratmeter. Die Ortsstraße „Am Uhlberg“ vergrößerte sich um 217 von bisher 2356 auf 2573 Quadratmeter. Bei dem im Gemeindebesitz befindlichen ehemaligen Friedrich-und-Brust-Anwesen wurden Flächen für den Straßenbau abgetreten und die beiden Grundstücke verschmolzen. Damit entsteht innerorts ein 592 Quadratmeter großer Bauplatz.

Das Gremium legte die Termine für die Seniorennachmittage der Kommune fest. Die Serie startet am Samstag, 9. Dezember, in Karsbach (Organisator Obst- und Gartenbau und Feuerwehr). Am Sonntag, 10. Dezember treffen sich die Senioren in Heßdorf (Feuerwehr), am Sonntag, 28. Januar, in Höllrich (KKSV) sowie am Sonntag, 4. Februar, in Weyersfeld (Ortsvereine).

 
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