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KARLSTADT
Aus Geldmangel klauen wollen
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:18 Uhr

Einkaufen, ohne (alles) zu bezahlen – dies versuchte ein 38-jähriger Arbeitsloser anfangs dieses Jahres in einem Karlstadter Verbrauchermarkt. Dank aufmerksamen Personal gab es für das Geschäft keinen Schaden, die Lebensmittel im Wert von knapp 13 Euro wurden zurück gegeben. Der Dieb wurde jetzt vor dem Amtsgericht Gemünden zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung plus 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

„Anders ist auf Sie offenbar nicht einzuwirken“, sagte Richter Karin Offermann aufgrund von neun Vorstrafen des Angeklagten, die sich fast alle auf Drogendelikte bezogen und bis zu einer erlassenen Bewährungsstrafe von zwei Jahren reichten.

Pläne von Selbstständigkeit

Vor dem Gefängnis retteten die Mann, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber in der Region keine Arbeit findet, nur seine Zukunftspläne. Er will sich im sozialen Bereich selbstständig machen und hat dafür auch schon eine Prüfung abgelegt.

Zu seiner Situation anfangs des Jahres erklärte der Mann, dass er gerade fast kein Geld gehabt habe, weil sich die Bearbeitung seiner Hartz IV-Antrags hingezogen habe. Im Verbrauchermarkt habe er mehrere Lebensmittel direkt in seine Umhängetasche gesteckt, auch einige von der Frischetheke.

Als er dann an der Kasse eine Kleinigkeit habe zahlen wollen, sei da auch die Mitarbeiterin von der Frischetheke gestanden. Für den Rest braucht man wenig Phantasie. Die Waren verließen damals das Geschäft nicht, die Vertragsstrafe des Einzelhandelskonzerns blieb bislang unbezahlt. Trotz des Geständnisses und der Tatsache, dass dem Markt kein Schaden entstanden ist, forderte die Staatsanwältin eine kurze Freiheitsstrafe. Die Zukunftspläne wertete sie als günstige Sozialprognose. „Ich muss dafür gerade stehen, hatte aber eigentlich mit einer Geldstrafe gerechnet“, wählte der Angeklagte als letzte Wort. Er erfahre zurzeit viel Zuspruch für seine geplante Selbstständigkeit.

Urteil rechtskräftig

Richterin Karin Offermann folgte mit ihrem bereits rechtskräftigen Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Den Verurteilten warnte sie eindringlich „beim nächsten Mal rumpelt's“ und verabschiedete ihn mit den Worten: „ich will sie hier nie wieder sehen.“

 
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