Gabi Walter erklärt: »In der Praxis sehe ich immer wieder, wie schlimm es werden kann, wenn man nicht geklärt hat, was am Ende passieren soll, und was nicht.« Und selbst Ehepartner oder Kinder hätten ohne Verfügung keine Rechte zu entscheiden, was mit ihren Angehörigen passieren soll.
Daher ist es der 60-jährigen Altenpflegerin aus dem Raum Werneck sehr wichtig, ihr Wissen um Patientenverfügung und weitere Vollmachten an andere weiterzugeben. Auf Einladung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung erläuterte sie letzten Freitag in Wombach, worauf es dabei ankommt.
Walter selber hat schon mit 30 Jahren nach der Erfahrung des qualvollen Sterbens eines Verwandten ihre Patientenverfügung gemacht. Inzwischen ist sie bei der dritten Version: »Man muss das auch immer wieder mal aktualisieren, das ist nicht in Stein gemeißelt.« Die persönliche Situation könne sich ja ändern, und die gesetzlichen Anforderungen auch. Früher habe man zum Beispiel die pauschale Aussage hineingeschrieben: ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen. Doch das gelte so nicht mehr, man müsse nun konkreter erklären, was man in welcher Situation möchte und was nicht, zum Beispiel in Bezug auf Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Magensonde, Flüssigkeitsinfusionen oder Morphine.
Wer entscheiden soll
Man müsse sich dazu überlegen: Was will ich selber, was bedeutet für mich noch Lebensqualität, und was nicht mehr? Dann müsse man entscheiden, welche Person man als Vertrauensperson bevollmächtigen möchte, die dann Ansprechpartner für Ärzte und Pfleger wird.
»Wählen Sie jemanden, der sich gut durchsetzen kann«, riet Walter aus ihrer Erfahrung. Ärzte seien ja verpflichtet, Leben zu erhalten. Selbst wenn man ganz deutlich geschrieben habe, dass man kein verlängertes, qualvolles Sterben wünsche, würden sie oft nur widerstrebend lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen.
Da müsste dann der Bevollmächtigte den Patientenwunsch massiv einfordern. Vermeiden sollte man es laut Walter, mehrere Personen zu benennen: Falls diese sich bei den oft schwierigen Entscheidungen nicht einig seien, würde zwangsweise ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.
Mit der ausgewählten Person müsse man auch ausführlich darüber reden, was man sich genau vorstelle. Denn schriftlich könne man nie alle möglichen Fälle abdecken. Doch es helfe sehr, wenn man zusätzlich zur offiziellen Verfügung noch aufschriebe, was einem wichtig ist.
Walter hatte Formulare ausgeteilt, es gebe davon auch viele andere, die man verwenden könne, wenn man nicht frei formulieren wolle, und man könne die vorgedruckten Texte nach eigenem Wunsch ändern. Gewisse Formalien müssten allerdings erfüllt sein, zum Beispiel müsse die bevollmächtigte Person ein original unterschriebenes Exemplar haben.
Die Referentin erklärte, man brauche keine Angst zu haben, damit seine freie Entscheidung einzuschränken: Die Verfügung kommt nur dann zum Zug, wenn man selber wirklich nicht mehr in der Lage ist sich mitzuteilen.
Wichtig für Angehörige
Die Patientenverfügung bestimmt, was geschehen soll, wenn es um den absehbaren Tod geht. Doch es gibt auch Situationen, wo nur die Kommunikationsfähigkeit vorübergehend gestört ist, wie nach einem Unfall oder Schlaganfall. Dafür sollte man eine Gesundheitsvollmacht ausstellen, ebenso wie eine Vorsorgevollmacht für finanzielle und Rechtsgeschäfte. Letztere brauchen Angehörige zum Beispiel, wenn es um die Beauftragung von Pflegediensten geht, den Abschluss von Verträgen mit einem Heim oder die Verhandlung mit Sozialleistungsträgern.
Es sei kein angenehmes Thema, meinte Walter, aber man müsse sich damit beschäftigen, ähnlich wie bei einer Versicherung: »Man hofft, dass man sie nie braucht, aber wenn doch, ist es ganz schlecht, wenn man sie nicht hat.« Die rund 40 interessierten Zuhörer, die auch lebhaft nachgefragt hatten, bedankten sich mit viel Applaus.