Wo sind Tina, Lucie und Rex wirklich? Diese Frage stellte sich dem Würzburger Verwaltungsgericht bei der Klage eines Hundehalters aus dem Raum Gemünden gegen einen Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden vom November 2012.
Darin wurde der Hundehalter unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet, die drei Schäferhunde auf eigene Kosten ins Tierheim zu geben oder zu verkaufen. Es gelang dem Gericht jedoch nicht, wie in dem Schreiben behauptet, nachzuweisen, dass die drei Tiere noch immer bei dem Hundefreund leben. Damit hatte das Gericht keine andere Wahl, als den Bescheid aufzuheben. Das Gericht machte es sich mit der Entscheidung keineswegs einfach. Der Fall des uneinsichtigen Hundehalters beschäftigte den Richter und mehrere Zeugen knapp drei Stunden lang.
Allerdings kündigte der Verteidiger der Verwaltungsgemeinschaft an, „im Interesse der Sicherheit der Bürger“ einen neuen, rechtlich dann besser begründeten Bescheid auszustellen. Auch ein generelles Haltungsverbot für den uneinsichtigen Hundebesitzer wollte er nicht ausschließen.
Bereits im November 2010 hatte die Behörde dem Mann untersagt, die drei Hunde zu halten. Den Unternehmer kümmerte das aber wenig. Auch ist das Veterinäramt schon einmal gegen ihn vorgegangen, da sich seine Hunde gegenseitig die Schwänze abgebissen hatten. Dass der Mann im Rentenalter die in der Gemeinde geltende Anleinpflicht für größere Hunde nicht allzu ernst nimmt, steht außer Frage. Mehrfach wurden die Hunde freilaufend im Ort gesehen oder wie sie hinter oder vor dem Pick-up des Unternehmers auf dem Weg vom Wohnhaus zum Firmengelände frei herumsprangen oder vom Firmengelände ausbüxten.
Zwar wirken die Hunde auf den Fotos, die dem Richter vorlagen, eher harmlos. Aber einige Bewohner des Wohngebiets, die einmal eine Unterschriftensammlung gestartet hatten, sehen dies anders. Eine Zeitungsausträgerin etwa berichtete als Zeugin davon, wie die beiden Schäferhunde um 5 Uhr am Morgen vor dem verschlossenen Tor vor dem Privathaus saßen und einer sich ihr „zähnefletschend und mit gesträubtem Haar“ entgegenstellte. Die Erklärung des Mannes, dass der Hund gewohnt sei, die Post und Zeitung entgegenzunehmen, und sie ins Haus zu tragen, wirkte in diesem Fall wenig glaubwürdig. Auch gibt es Hinweise darauf, dass die Hunde bei ihren Freigängen Hasen und sogar Katzen reißen und sie anfressen.
Einmal ertappte der Richter zudem die Lebensgefährtin des Mannes bei einer Falschaussage – offensichtlich um ihren Partner aus der Schusslinie zu bringen. Wie es der Zufall will, kommt der Richter jedoch ausgerechnet aus dem Ort, in dem die Frau ihrer Aussage nach einen Käufer für die Hunde gefunden hatte. Die von ihr genannte Gaststätte war beim vermeintlichen Verkauf jedoch schon abgerissen.
„Sind es die Hunde wirklich wert, dass sie zu einem Meineid greifen?“, fragte der Richter eindringlich, beließ es aber bei einer scharfen Ermahnung. Den Mann kommt die Liebe zu seinen Hunden teuer zu stehen: Neben zwei Zwangsgeldern, die er beglichen hat, muss er für die Hälfte der Prozesskosten aufkommen.