Bereits zwei Wochen vor dieser Sitzung diskutierte das Mittelsinner Ratsgremium über die notwendige Anpassung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren. Beide Einrichtungen arbeiten aufgrund stark gestiegener Kosten inzwischen nicht mehr kostendeckend, was zu einer nicht zulässigen, starken Belastung des Gemeindehaushaltes führt. Die vor zwei Wochen durch den Gemeinderat geforderten, umfangreicheren Informationen wurden zwischenzeitlich geliefert, so dass man nun endgültig zu einer Entscheidung kommen musste.
Nach Berechnungen des Büros "Schulte und Röder" aus Veitshöchheim muss die Wasserverbrauchsgebühr zur Kostendeckung von 1,60 Euro/m³ um 53 Prozent auf 2,45 Euro/m³ steigen. Die Einleitungsgebühr für Abwasser müsse sogar von 4,17 Euro/m³ um 54 Prozent auf 6,43 Euro/m³ steigen. Auch wenn diese Sätze für eine gesetzlich geforderte Kostendeckung vorgeschrieben sind, fiel es dem Gemeinderat schwer, diese so zu akzeptieren.
Kämmerer Sebastian Bechold berichtet hierzu, dass man alternativ lediglich den vierjährigen Kalkulationszeitraum weiterlaufen lassen könnte und die Gebühren noch zwei Jahre unverändert lassen könnte. Dies hätte jedoch zur Folge, dass am Beispiel der Abwasserbeseitigung der Gebührensatz je weiterem Jahr aufgrund des zusätzlich anfallenden Verlustvortrages um mindestens 0,37 Euro/m³ weiter ansteigen würde. So käme man dann im Jahr 2027 mindestens auf eine Einleitungsgebühr von 7,17 Euro/m³. Daher sollte man den Kalkulationszeitraum jetzt abbrechen und ab dem Jahr 2025 kostendeckend arbeiten.
Drei- und fünffache Erhöhung der Grundgebühren
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, dass eine Anpassung der Grundgebühr in Betracht gezogen werden sollte, um die Verbrauchsgebührensteigerung geringer ausfallen lassen zu können. Nach den daraufhin durchgeführten Berechnungen des Kämmerers, fasste das Gremium letztendlich den Entschluss, im Bereich der Abwasserbeseitigung die Grundgebühren zu verdreifachen und im Bereich der Wasserversorgung sogar zu verfünffachen. Hierdurch wird erreicht, dass die notwendige Abwassergebühr von 6,43 Euro/m³ auf 5,71 Euro/m³ und die Wasserverbrauchsgebühr von 2,45 Euro/m³ auf 2,03 Euro/m³ reduziert werden kann.
Durch die drastische Erhöhung der Grundgebühr, erstmals seit der Euro-Einführung wird dem Tatbestand Rechnung getragen, dass auch die Fixkosten der beiden Einrichtungen deutlich gestiegen sind. Diesem Vorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu.
Ein weiterer Punkt in der Sitzung war die Festlegung des Umfanges der Ausschreibung zur kommunalen Wärmeplanung. Diese wird für Kommunen gesetzlich gefordert und auch bezuschusst. Der Gemeinderat muss sich nun entscheiden, ob man lediglich den gesetzlich zwingend notwendigen Teil ausschreiben möchte, oder zusätzlich noch nicht geförderte optionale Bestandteile. Auch hier herrscht Einigkeit im Gremium, dass man nur den gesetzlich notwendigen Umfang ausschreiben wird, um die Kosten möglichst gering zu halten.
Keine Sirene zur Warnung der Bevölkerung
Aktuell verfügt die Gemeinde Mittelsinn lediglich über eine Sirene aus dem Jahr 1957, welche nicht über die Möglichkeit der Bevölkerungswarnung verfügt. Außerdem funktioniert diese nur bei bestehender Stromversorgung und ist daher im Falle eines Blackouts ohne Funktion. Daher wurden im Haushaltsplan 2024 Mittel zum Ersatz durch eine moderne elektronische Sirene bereitgestellt, zumal auch die Alarmierung der Feuerwehr in Mittelsinn ausschließlich über die Sirene erfolgt. Aus Kostengründen jedoch entschließt sich das Gremium die Sirene nicht zu erneuern. Die Mittel hierfür jedoch sollen auch im Haushalt 2025 wieder vorgesehen werden.