Die Architektenleistung für den Umbau des gemeindlichen Kindergartens "St. Martin" vergab der Gemeinderat Neustadt in seiner Sitzung am Donnerstagabend im Pfarrheim. Mit der Planung beauftragte das Gremium einstimmig das ortsansässige Architektenbüro Harth.
Nachdem nunmehr eine Kostenschätzung vorliegt, konnte ein Angebot für die Architektenleistungen erstellt werden. Die Kosten für Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung belaufen sich auf 14 932 Euro. Die Beauftragung der Leistungen soll laut Bürgermeister Stephan Morgenroth stufenweise erfolgen, um allein oder unter Mitwirkung der beiden Bürgermeister zu planen und hierdurch Kosten einzusparen.
Die Möglichkeit, befristet bis 31. Dezember 2022 so genannte Hybrid-Sitzungen abzuhalten, lehnte das Gremium mit neun zu eins ab. Die Räte schlossen sich hierbei mehrheitlich dem Vorschlag von Bürgermeister Stephan Morgenroth an.
Ein neues Gesetz zur Bewältigung der Corona-Pandemie ermöglicht den Gemeindegremien, erstmals auch Beschlüsse mittels Ton-Bild-Übertragung zu beraten und zu beschließen. Nachdem das Gremium bislang mit Hygiene- und Abstandsregeln gut durch die Pandemie kam und die Beschaffung zusätzlicher aufwendiger und kostenintensiver Technik erst notwendig wäre, wird es auch künftig keine Onlinekonferenzen des Gemeinderates geben.
Nachdem der öffentlich-rechtliche Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Lohr und dem Schulverband Frammersbach für den Mittelschulverband Lohr-Frammersbach nach einer fünfjährigen Laufzeit endete, verlängerten die Gemeindevertreter einstimmig diesen Vertrag. Ziel des Ursprungskooperationsvertrages und der Verlängerung sind laut Rathaus-Chef Morgenroth die Sicherstellung der Schulstandorte Lohr und insbesondere die künftige Sicherung des Standortes Frammersbach.
Wie bereits in vorangegangenen Sitzungen beschlossen, soll der mittlerweile nicht mehr zeitgemäße Bebauungsplan "Erlach-Nord" aufgehoben werden. Nach erneuter Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit nahm das Gremium die Stellungnahmen zur Kenntnis. Es wird insbesondere bei künftigen Planungen die festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Mains sowie Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen für Extremhochwasser berücksichtigen. Abschließend erfolgte die einstimmige Aufhebung des Bebauungsplans als Satzung.