Den Haushalt 2021 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Partenstein in ihrer Sitzung im Partensteiner Jugendheim verabschiedet. Dieser beinhaltet nur wichtige und sinnvolle Investitionen, betonte der VG-Vorsitzende, Partensteins Bürgermeister Stephan Amend.
Das Zahlenwerk dröselte Kämmerer Jürgen Schneider für die Verbandsräte verständlich auf. So ist der Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 60 000 Euro geplant. Diese werden mit der entsprechenden Zuführung vom Verwaltungshaushalt finanziert.
In erster Linie wird die Summe für Hard- und Softwarekomponenten und technische Ausrüstung gebraucht. Unter anderem werden sie für die Möglichkeit von Homeoffice und Vermessungen benötigt. So wird zum Beispiel ein Vermessungs-Rover für rund 20 000 Euro angeschafft und die EDV zeitgemäß angepasst.
Anteil der Mitgliedsgemeinden
Der Verwaltungshaushalt hat in Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von knapp 1,5 Millionen Euro. 308 000 Euro davon sind über Einnahmen gedeckt. Der nicht gedeckte Bedarf von 1 187 680 Euro (97 860 Euro mehr als im Vorjahr) wird über die Mitgliedsgemeinden erbracht. Diese richtet sich nach der Gesamteinwohnerzahl von 5235 innerhalb der VG.
Für Neuhütten mit seinen 1138 Einwohnern sind es 258 181 Euro, für Partenstein und seine 2802 Einwohner 635 698 Euro und für Wiesthals 1295 Einwohner 293 801 Euro. Pro Kopf sind es rund 227 Euro. Der Löwenanteil der Ausgaben fällt auf die Personalkosten von 964 450 Euro. Diese haben sich um 4,5 Prozent (41 930) Euro erhöht.
Keine Veranlassung sieht der Verbandsrat derzeit einstimmig, Hybridsitzungen einzuführen. Diese sehen vor, Gremiumsmitglieder mit Bild- und Tonübertragungen zuzuschalten. Zur Erklärung: Der bayerische Landtag hat den Gesetzesentwurf für den gesetzlichen Rahmen zur Durchführung von Hybridsitzungen zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Damit dürfen Gemeinderäte zukünftig als Hybridsitzungen tagen. Das Gesetz ist zum 17. März 2021 in Kraft getreten.
Die rechtlichen Voraussetzungen für Hybridsitzungen in Bayern: Mindestens der Vorsitzende muss physisch im Sitzungsraum anwesend sein. Eine Hybridsitzung ist eine Mischung aus der Präsenzsitzung vor Ort und der digitalen Teilnahme von zuhause. Voraussetzung: Die Kommunen übernehmen die rechtlichen Möglichkeiten in ihre jeweilige Hauptsatzung. Die Zulassung von audiovisuellen Sitzungen ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Datenschutz sei kritisch
Vor allem sehen Dirk Mehrlich und Dominik Brühl (Partenstein) sowie Bernd Steigerwald (Neuhütten) die Einhaltung des Datenschutzes kritisch. Für Karl-Heinz Hofmann (Wiesthal) sind auch die Einrichtungs- und Folgekosten ein zu beachtender Faktor.
Gar nicht mit virtuellen Sitzungen anfreunden kann sich der VG-Vorsitzende Stephan Amend: "Wer ist noch mit im Raum und hört und schaut bei den Entscheiden, vor allem beim Nichtöffentlichen Teil, zu." Er hält es auch weiterhin für die überschaubaren Teilnehmer der Sitzungen vertretbar, diese in größeren Räumlichkeiten zusammenkommen zu lassen.