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Karsbach
Auch in Karsbach ist die Grundsteuerreform Thema: Auf der Suche nach einem passenden Kompromiss
Auch in Karsbach ist die neue Grundsteuerreform Thema. Das Gremium senkte den Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) auf 280 Prozent.
Foto: Helmut Hussong | Auch in Karsbach ist die neue Grundsteuerreform Thema. Das Gremium senkte den Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) auf 280 Prozent.
Helmut Hussong
 |  aktualisiert: 15.11.2024 02:38 Uhr

Die Anpassung der Hebesätze auf Basis der neuen Grundsteuerreform ist mittlerweile in vielen Gremien aktuelles Thema. Auch der Gemeinderat Karsbach diskutierte umfassend über einen passenden Kompromiss zwischen einem aufkommensneutralen und einem moderaten Angleichen des Grundsteueraufkommens für die Zukunft. Denn auch Karbach hat – wie viel andere Kommunen auch – seine Hebesätze viele Jahre lang nicht mehr angepasst.

Aktuell liegen in der Kommune die Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer bei jeweils 325 Prozent. Die "jüngste" Anpassung des Faktors erfolgte im Jahr 2012 als man damals von 300 Prozent auf 325 Prozent erhöhte. Mit einer Anpassung im Jahr 1999 ging man von 280 auf 300 Prozent.

Deshalb empfahlen nun Bürgermeister Martin Göbel und die Verwaltung die neuen Faktoren so zu gestalten, dass eine moderate Steigerung der Grundsteuereinnahmen den Gemeindehaushalt unterstützt. Mit den aktuell geltenden Hebesätzen erzielt die Kommune rund 34.500 Euro Einnahmen bei der Grundsteuer A und knapp 142.000 Euro bei der Grundsteuer B. Die Gewerbesteuer liegt bei etwa 790.000 Euro. Deren Angleichung stand aktuell nicht zur Debatte.

Noch lassen sich keine verlässlichen Prognosen stellen

Problematisch für eine genaue Bestimmung der neuen Faktoren ist laut Göbel, dass die Ermittlung der Grundlagen für die Grundsteuerreform noch nicht komplett abgeschossen ist. Demnach sind in Karsbach bei der Erhebung des Messbeträge (Einheitswerte) bei der Grundsteuer A noch zwölf Prozent der Fälle und bei der Grundsteuer B noch fast zehn Prozent der Fälle offen. Dadurch lassen sich keine verlässlichen Steuerprognosen erstellen.

Das Gremium diskutierte insbesondere die Werteverschiebung bei einzelnen Grundbesitzern für Land- und Forstwirtschaft und alter Hofstellen. Deren Wohnhaus mit zugehörigen Flächen fließt nun von Grundsteuer A in die Grundsteuer B.

Während in Karsbach sich die Einheitswerte in Grundsteuer A leicht erniedrigen, haben sich die Messbeträge bei der Grundsteuer B laut Finanzbehörde rund verdoppelt. Göbel und die Verwaltung legten Berechnungen für verschiedene Hebesätze vor. Das Gremium einigte sich schließlich mit zwei Gegenstimmen darauf, den Hebesatz bei Grundsteuer A auf 325 Prozent zu belassen und den Faktor für die Grundsteuer B auf 280 Prozent zu senken. Unterm Strich bedeutet dies jedoch für die Kommune bei der Grundsteuer Mehreinnahmen von geschätzten 100.000 Euro.

 
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