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Arnstein
Arnstein verpflichtet sich: Innenentwicklung hat Vorrang
Ortsschild Arnstein
Foto: Björn Kohlhepp | Ortsschild Arnstein
Günter Roth
 |  aktualisiert: 13.06.2019 02:11 Uhr

Mit einem Selbstbindungsbeschluss bekräftigt die Stadt Arnstein, künftig vorrangig Innenentwicklung zu betreiben, indem bestehende Bausubstanz genutzt oder umgenutzt wird. Auch soll die vorrangige Nutzung innerörtlicher Brachflächen und Gebäudeleerstände angestrebt werden.

Um das Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung für den städtebaulichen Umbau "Innen statt Außen" nutzen zu können, war diese Selbstverpflichtung nötig gewesen. Das Programm sieht die Förderung entsprechender Maßnahmen mit einem Satz von höchstens 80 Prozent vor, gemessen an der Finanzkraft der Stadt. Die Innenentwicklung wird bereits im Rahmen der Dorferneuerung und der Städtebauförderung unterstützt. Im Rahmen der Inkerkommunalen Allianz "ILE Main-Werntal" soll die Auflage eines weiteren Förderprogramms erfolgen. Dabei gilt die Rangordnung von Leerständen, Nachverdichtungen am Ortsrand und dann die Siedlungsbereiche.

Stadtrat entschied einstimmig

Der Beschluss entsprechende Beschluss des Stadtrats erfolgte einstimmig. Der Reuchelheimer Bernd Kröner forderte, jetzt konkret in die Ortsteile hineinzugehen und Baumaßnahmen zu unterstützen, die den jeweiligen Ortskern prägen. Auch sollte die Sanierungsberatung für Privatleute intensiviert werden.

Bei der Erneuerung des Konzessionsvertrags über die Bereitstellung des Netztes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Gas zwischen der Gasversorgung Unterfranken (Gasuf) lässt sich die Stadt Arnstein auf eine Abmachung ein: Grundsätzlich trägt der Energieversorger Folgekosten bei Änderung von Versorgungsanlagen, beispielsweise Tiefbauarbeiten, zu 80 Prozent, während die Kommune 20 Prozent aufbringen muss. In Arnstein aber übernimmt die Gasuf 90 Prozent. Im Gegenzug wird die Vertragsdauer von 15 auf 20 Jahre ausgedehnt. Dadurch erhofft sich das Unternehmen eine bessere Wirtschaftlichkeit.

Die Konzessionsabgabe wird durch die staatliche Verordnung (KAV) geregelt und beläuft sich bei der Belieferung von Tarifkunden (ausschließlich für Kochen und Warmwasser) auf 0,51 Cent pro Kilowattstunde, bei sonstigen Tarifkunden 0,22 Cent und bei Sondervertragskunden 0,03 Cent.

Stadtrat Martin Fischer bemängelte, dass bei allen Versammlungen und Ortsterminen auf den Dörfern die dort ansässigen Stadträte eingeladen würden, nicht aber für Termine in der Kernstadt.

Brunnen wieder herstellen oder aufgeben?

Zweiter Bürgermeister Josef Grodel wies auf den Zustand der "Neuen Luitpoldhöhe" hin. Dort sollte der Bauhof die noch bestehenden und neugepflanzten Bäume überprüfen. Außerdem forderte er Überlegungen anzustellen, ob der Brunnen zwischen der Eisdiele und dem Spielplatz wieder hergestellt oder aufgegeben werden solle.

 
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