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Karlstadt
AOK-Expertin gibt in Karlstadt Tipps rund ums Thema Kranksein und Krankmelden auf der Arbeit
Bearbeitet von Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 01.02.2025 02:33 Uhr

Krank sein und richtig gesund werden oder "krankfeiern": Was dürfen Beschäftigte, wenn sie krank sind – und was nicht? Damit Arbeitnehmer nicht in die "Blau-Macher-Falle" tappen, wie es in einer Einladung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) heißt, klärt am Mittwoch, 29. Januar, eine AOK-Expertin bei einem Info-Abend über die "Dos und Don’ts beim Kranksein" auf. Und zwar um 19 Uhr in den Kegelstuben Karlstadt (Baggertsweg 9).

Als Leiter der IG BAU-Region Franken hofft Hans Beer, an diesem Abend aus vielen Fragezeichen Ausrufezeichen zu machen: "Wenn Beschäftigte die Grenzen des Krankseins überschreiten, dann aus Unwissenheit. Vielen ist nämlich nicht bewusst, dass sich Sachen, die man ‚mal eben nebenbei macht‘, nicht mit einer Krankschreibung vereinbaren lassen. Wer beim Umzug mithilft, das Auto wäscht oder die eigenen vier Wände streicht, darf nicht krankgeschrieben sein. Erst recht gehören das Partyfeiern und Urlaubmachen zu den No-Gos, wenn die Krankmeldung beim Chef abgegeben wurde", so Beer. Beim IG BAU-Info-Abend mit der AOK gehe es dann auch um den heiklen Punkt, ob der Arbeitgeber seine Beschäftigten kontrollieren darf.

Eingeladen zum "Info-Stammtisch" der IG BAU Mainfranken sind alle, die Interesse haben, mehr zum Thema "Krank sein – Krankschreibung" zu erfahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 
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