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BISCHBRUNN
Anschaffung einer Kühlanlage im Leichenhaus
Redaktion
 |  aktualisiert: 02.04.2019 12:18 Uhr

Das Baugrundstück Flächennummer 1615 wird aufgrund seiner Lage nicht von einer Ortsstraße erschlossen. Ebenso verlaufen im Bereich des Grundstückes keine gemeindlichen Leitungen für Wasser und Abwasser. Der Antragssteller möchte daher im Steinbruchsweg an die gemeindlichen Leitungen anschließen. Der Gemeinderat Bischbrunn genehmigte den Anschluss im Steinbruchsweg an die öffentlichen Leitungen. Die wegemäßige Erschließung kann über den Weg zur Schleifmühle erfolgen. Einzelheiten wurden in einer Vereinbarung geregelt. So kann der Antragssteller keinen Winterdienst erwarten und auch keine Straßenbeleuchtung. Die Anschlüsse zu den Versorgungsleitungen muss er auf eigene Kosten bauen.

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