Die Einschreibung für die Schulneulinge 2021/22 findet am Mittwoch, 17. März, ab 13.30 Uhr an der Grundschule Aura statt. Angemeldet werden müssen/können alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder; alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden; auf Antrag alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt werden; auf Antrag mit Gutachten alle Kinder, die erst ab dem 1. Januar 2022 sechs Jahre alt werden.
Bei allen Kindern, die vom 1. Juli bis zum 30. September 2021 (Einschulungskorridor) sechs Jahre alt werden, kann durch Elternentscheidung die Einschulung auf das Schuljahr 2022/23 verschoben werden. Die Erziehungsberechtigten teilen ihre Entscheidung in einem formlosen Schreiben bis zum 12. April 2021 der Grundschule Aura mit - falls keine Mitteilung erfolgt, wird das Kind regulär schulpflichtig. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
Zur Anmeldung mitzubringen sind: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Fragebogen vom Kindergarten „Informationen für die Grundschule“ (freiwillig), Bestätigung über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung (U9), Mitteilungsbögen vom Gesundheitsamt: Nachweis über Schuleingangsuntersuchung sowie Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bzw. einer Immunität gegen Masern, ggf. Sorgerechtsbeschluss, das Datenblatt zur Schulanmeldung 2021, die Bedarfsabfrage der Mittagsbetreuung für 2021/22.