Zum 1. Januar 2021 traten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
? die Verdoppelung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung sowie erstmalig die Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20.
? der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung bei einem Grad der Behinderung von unter 50.
? Darüber hinaus wird der derzeitige Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro auf 1800 Euro angehoben. Bei der häuslichen Pflege von Menschen, die in den Pflegegraden 2 und 3 eingeordnet sind, wird der pflegenden Person zukünftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro bzw. 1100 Euro gewährt.
Mit diesen Änderungen im Einkommensteuergesetz wird vielen Menschen mit Behinderung der aufwändige Einzelnachweis ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen auch in Zukunft erspart. Darüber hinaus wird den Leistungen pflegender Angehöriger künftig eine höhere Wertschätzung und persönliche Anerkennung zuteil, heißt es in der Mitteilung.
Die Finanzämter werden bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die verdoppelten Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung für die meisten Fälle im Lohnsteuerabzugsverfahren automatisch berücksichtigen. Sofern bereits bisher ein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wurde, muss grundsätzlich kein neuer Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Die Finanzverwaltung arbeitet die verdoppelten Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung schnellstmöglich in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein. So können die Arbeitgeber in den meisten Fällen die höheren Steuerfreibeträge voraussichtlich bereits ab Februar 2021 berücksichtigen.
Bei weiteren Fragen können sich Interessierte an die Kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Elena Reinhard unter Tel.: (09353) 793-1462 oder per E-Mail: Elena.Reinhard@Lramsp.de wenden.