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Gemünden
600 Euro Strafe für Beleidigungen auf Facebook und Instagram
Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Ein Angeklagter aus dem Raum Marktheidenfeld wurde für die üblen Beschimpfungen seines vermeintlichen Nebenbuhlers verurteilt.
Wegen Beleidigung in sozialen Netzwerken wurde ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Gemünden verurteilt.
Foto: liveostockimages | Wegen Beleidigung in sozialen Netzwerken wurde ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Gemünden verurteilt.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 12.02.2024 20:10 Uhr

Dass er aus Eifersucht einem vermeintlichen Nebenbuhler über soziale Netzwerke zweimal Beleidigungen schickte, kostet einen jungen Mann aus dem Raum Marktheidenfeld 600 Euro. Gegen Zahlung dieser Summe stellte Richterin Laura Paczesny das Verfahren ein. Einem Strafbefehl über den doppelten Betrag hatte der Angeklagte widersprochen.

Der Hochsommer machte sich auch in der Gerichtsverhandlung bemerkbar. Anfangs des Verfahrens hob die Richterin die Robenpflicht auf und war überrascht, dass zunächst niemand von den Juristen den schwarzen Umhang ablegte. Grundsätzlich gab der 34-Jährige die Beleidigungen zu. Er und sein Anwalt strebten eine Einstellung des Verfahrens ein, die Richterin wollte erst den geschädigten Zeugen anhören.

Seine Ex-Freundin habe immer wild in der Gegend herum geflirtet, und er habe gewollt, dass das aufhört, sagte der Angeschuldigte zu den Vorwürfen. Der Verteidiger ergänzte, im Eifer des Gefechts habe sein Mandant dem vermeintlichen Nebenbuhler dann etwas geschrieben. Und in Zeiten vor den sozialen Netzwerken hätte es vermutlich gar kein Verfahren gegeben, meinte er.

Der Adressat der Beleidigungen gab vor Gericht an, dass ihm im Mai 2015 bei Facebook eine Nachricht angezeigt wurde. "Hey Du Arschloch" habe da gestanden, als er sie öffnete. Kurz danach sei eine zweite mit "Vorsicht Freundchen" gekommen. Daraufhin habe er den Absender blockiert. Heftiger traf ihn im November 2019 eine Nachricht über Instagram mit dem Wort "Hurensohn". Das ging ihm zu weit. Diesmal beließ er es nicht beim Blockieren, sondern ging zur Polizei.

Kein Grund zur Eifersucht

Grund zur Eifersucht hatte der Angeklagte laut dem Zeugen nicht gehabt. Zwar kannte und schätzte er die Frau, aber mehr als eine Schwärmerei sei das nicht gewesen. Er habe sie auch nie getroffen, "da lief nichts!".

Die beiden Männer kennen sich nicht, arbeiteten aber in der gleichen Firma, sahen sich dort auch und kommunizierten auch dienstlich elektronisch. Dabei sei der Angeklagte aber stets sachlich geblieben, hieß es vor Gericht. Er habe den Kollegen auch nie persönlich angesprochen.

"Der Zeuge scheint mir nicht traumatisiert zu sein, er blockierte den Angeklagten und zog eine Grenze", fasst Richterin Laura Paczesny die Beweisaufnahme zusammen. Da im Bundeszentralregister auch keine Vorstrafen ersichtlich sind, konnte sie sich eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen vorstellen. Die von der Verteidigung vorgeschlagene Auflage von 200 Euro erschien ihr allerdings zu gering. Sie schlug die Hälfte der Geldstrafe aus dem Strafbefehl vor.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Referendariat konnte nach telefonischer Abklärung dafür auch grünes Licht geben. Wie die Richterin verfügte, muss der Angeklagte die 600 Euro in Monatsraten binnen eines halben Jahres an den Kindergarten in Karlburg bezahlen, damit das Verfahren eingestellt wird. Dazu kommen die Gerichtskosten und insbesondere das Honorar seines Verteidigers.

 
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