
Eine "heiße Dekoration" hat ein 60-jähriger Mann aus Lohr jahrelang in einem offenen Wohnzimmerschrank aufbewahrt, ohne sich der Brisanz bewusst zu sein. Bei dem Gegenstand handelte es sich um eine scharfe Handgranate aus den Kriegen im früheren Jugoslawien. Zusätzlich musste er sich wegen des Besitzes von 132 Gramm Amphetamin und etwa fünf Gramm Marihuana vor dem Schöffengericht verantworten.
Auf einem Flohmarkt will der Bauhelfer die Handgranate vor etwa fünf Jahren für 35 bis 40 Euro als Dekorationsteil gekauft und zusammen mit Geldmünzen und Papiertüchern in einer Blechdose aufbewahrt haben. "Sie hat mir gefallen", sagte der Mann, der nach eigenen Angaben kein Waffenfanatiker ist, vor Gericht. Gefüllt war die Granate mit bis zu 5000 Stahlkügelchen und etwa 54 Gramm Nitropenta, einem Sprengstoff, der eine Detonationsgeschwindigkeit von etwa 8400 Meter pro Sekunde hat. Kommissar Zufall ist es zu verdanken, dass die gefährliche Kriegswaffe bei einer polizeilichen Hausdurchsuchung gefunden wurde.
In der Wohnung keine weiteren Drogen gefunden
Wegen des Verdachts des Besitzes und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln war die Polizei im Haus des 60-Jährigen und seines 46 Jahre alten Bekannten unterwegs. Die Männer standen im Verdacht, Betäubungsmittel zu besitzen. Deshalb hatten Spezialkräfte der Polizei am 12. Mai 2021 eine Reihe von Wohnungen ab 5 Uhr in der Früh observiert.
Dabei beobachteten sie, wie die beiden Männer gegen 7.12 Uhr gemeinsam ein Gebäude betraten und dieses um 7.54 Uhr wieder verließen. Dabei hatten sie eine Tragetasche sowie Werkzeug. Als sie damit zu einer Baustelle fuhren, schlugen die Beamten zu und nahmen die Männer fest. Die mitgeführten Amphetamine und die geringe Menge Marihuana wurden sichergestellt und die Wohnungen der beiden durchsucht. Neben der Handgranate und einem kleinen Umschlag mit einer weißen Substanz, die aber nicht näher von der Polizei untersucht wurde, wurden keine weiteren Drogen mehr gefunden.
Verurteilter muss 3600 Euro an Karlstadter Tafel zahlen
Es ergaben sich aber auch keine Hinweise dafür, dass mit den Drogen Handel betrieben werden sollte. Der 46-jährige selbständige Handwerker hatte sie für den Eigenbedarf und einige gute Freunde gedacht. Der Mann bestätigte auch, dass der 60-Jährige nicht von dem brisanten Inhalt der Tragetasche wusste, die er zum Auto getragen. Er war an dem Tag nur als Fahrer dabei, weil der Jüngere die Fahrerlaubnis für einige Zeit abgeben musste.
Somit beantragte nach der Beweisaufnahme die Staatsanwältin für den 60-jährigen nicht vorbestraften Bauhelfer eine Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu 30 Euro) wegen des fahrlässigen Verstoßes nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Wegen des angeklagten Besitzes von Betäubungsmittel regte sie einen Freispruch an. Der selbständige Handwerker, der bereits fünf Vorstrafen hat (Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung), sollte mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Geldauflage davon kommen. Die Verteidiger forderten eine Geldstrafe von 2700 für den Besitz der Handgranate und eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat wegen des Drogenbesitzes.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Sven Krischker schloss sich für den Handgranatenbesitzer dem Antrag des Verteidigers, beim Besitz wegen des Rauschgiftes dem der Staatsanwältin an. Zudem muss der Drogenbesitzer noch 3600 Euro an die Tafel in Karlstadt zahlen. Beide Urteile sind schon rechtskräftig.