Ein zehnjähriger Schüler musste am Mittwochmorgen mit Verdacht auf Beckenbruch ins Unikinikum Würzburg gebracht werden, weil ihn eine Autofahrerin mit ihrem Wagen erfasste. Die 36-Jährige Fahrerin fuhr gegen 7.20 Uhr auf der Luitpoldstraße in Richtung Würzburg. Dabei übersah sie vermutlich aus Unachtsamkeit am Fußgängerüberweg einen Buben, der vom Rathaus in Richtung Adenauerplatz die Straße überqueren wollte. Der Junge wurde vom Auto frontal erfasst, schlug auf die Motorhaube auf und wurde anschließend auf die Fahrbahn geschleudert, berichtet die Polizei. Nach Erstversorgung vor Ort durch Sanitäter und Verständigung der Mutter wurde der Schüler ins Krankenhaus gebracht. Beim Unfall entstand auch ein Sachschaden in von 1500 Euro.
Marktheidenfeld
Am Zebrastreifen: Zehnjähriger von Auto erfasst
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Fakt ist doch, dass der Schüler frontal von dem Auto erfasst wurde. § 26 StVO ist eindeutig geregelt: Auf dem Fußgängerüberweg haben Fußgänger Vorrecht! Und nur hier. Viele Autofahrer halten sich aber nicht daran und geben noch Gas um vorbeizukommen. Fußgängerüberwege sind sehr gut gekennzeichnet. Daher ist davon auszugehen, dass die Autofahrerin ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und was daraus folgen wird (siehe später Staatsanwalt und Gericht), dass sie "aufgeklärt" werden wird und dafür die volle Verantwortung übernehmen muss. Viele Autofahrer müssen einfach mehr für Fußgänger (ohne Knautschzone) auf Zebrastreifen sensibilisiert werden. Im gegenseitigen Interesse. Der arme Bub muss jetzt Weihnachten im Krankenhaus verbringen.