In der Diskussion um die Erweiterung der Marktheidenfelder Fußgängerzone fordern die Gegner, die verkehrsberuhigte Zone besser zu kontrollieren, statt neue Fußgängerzonen einzuführen. Und auch die Befürworter im Stadtrat wollen – sollte eine Fußgängerzone zur Probe eingeführt werden – verschärfte Kontrollen.
Das Problem haben Anwohner und Geschäftsleute der Altstadt sowie Stadträte erkannt: Nächtliches Rasen, Falschparken, unberechtigtes Einfahren und Fahren gegen die Einbahnstraße sorgen seit Jahren für Ärger. Viele Fußgänger fühlen sich durch zu schnelle oder rücksichtslose Autofahrer in der Altstadt bedrängt. Die Hoffnung vieler Betroffener richtet sich auf verstärkte Kontrollen durch die Polizei und die Stadt. Doch ist das realistisch?
Der Marktheidenfelder Inspektionsleiter Wolfgang Gmelch sagt mit Blick auf seine Personalbesetzung klipp und klar: „Die Polizei kann eine verkehrsberuhigte Zone nicht lückenlos überwachen.“ Es gebe allerdings die Dienstanweisung, dass jede Fahrzeugstreife beim Aus- und beim Einrücken jeweils einmal durch die Altstadt fährt. Sporadisch gebe es auch Fußstreifen. Aber Gmelch schränkt ein: „Das schaffen wir nicht jeden Tag zweimal.“ So wirke das Auftauchen der Beamten wie ein kurzes „Wachrütteln“. Damit seien die Möglichkeiten der Polizei aber im Wesentlichen erschöpft.
Messtafel zeigt Tempo an
Zum Thema Geschwindigkeitsmessung ergänzt der Erste Hauptkommissar, dass entsprechende Messgeräte schnell auffallen und heutzutage oft über Radio gemeldet werden, so dass ihre Wirkung verpufft. Überdies macht die Mitteltorstraße in der Mitte einen Knick, sodass eine Lasermessung auf diese Distanz nicht möglich ist – ganz abgesehen von durch den Messstrahl laufenden Passanten.
Gmelch gibt zu, dass Fußgänger ein Auto, dass mit zirka 15 Stundenkilometern an ihnen vorbei fährt, schon als sehr schnell empfinden. Eine Messung zeige dann abzüglich der Toleranz eine Überschreitung von fünf oder sechs Stundenkilometern, was nur eine geringe Strafe nach zieht. Gmelch rundheraus: „In der verkehrsberuhigten Zone bringt eine Geschwindigkeitsmessung nichts.“
Der Inspektionsleiter bittet um Verständnis: Zwar müsse die Polizei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgen, aber sie habe Prioritäten zu setzen. „Und dabei ist die Parküberwachung nicht sehr hoch angesiedelt“, gibt Gmelch zu.
Dennoch ist er der Meinung, dass eine Verbesserung erreicht werden kann, wenn alle Verantwortlichen zusammenarbeiten. So könne die Stadt Marktheidenfeld das Ihre tun, wenn sie sich um den ruhenden Verkehr in der verkehrsberuhigten Zone kümmere. Auch gelte es, die Ausnahmegenehmigungen für Fahrten in der Altstadt zu überprüfen. Gmelchs Fazit zur Kontrolldiskussion: „Wir sind präsent – aber im Rahmen unserer Möglichkeiten.“
Ordnungsamtsleiter Harald Michalke von der Stadtverwaltung sagt ebenfalls: „Wir überwachen im Rahmen unserer Möglichkeiten.“ Für den fließenden Verkehr habe die Stadt nicht die Kompetenz, bei Verstößen die geforderten Nachweise zu erbringen. Den ruhenden Verkehr kontrolliert die Stadtverwaltung dafür nicht nur am Tag, sondern auch abends und an Wochenenden.
Dabei hat sie festgestellt, dass die Autofahrer tagsüber noch eine gewisse Disziplin haben. „Sobald sie aber der Meinung sind, sie würden nicht mehr kontrolliert, ändert sich das Verhalten“, weiß der Ordnungsamtsleiter. Sein Urteil: „In der verkehrsberuhigten Zone gibt es immer Lücken.“
Die Stadtverwaltung hat übrigens die Dienstanweisung herausgegeben, Falschparker erst nach sieben Minuten aufzuschreiben. Ausnahme: Es handelt sich um eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder Parken im absoluten Halteverbot. Demgegenüber hält die aktuelle Rechtsprechung „Knöllchen“ schon nach drei bis fünf Minuten für gerechtfertigt.
Auch dürfen Kunden, die schwere Gegenstände ein- oder ausladen, ein Geschäft anfahren; sie fallen quasi unter Lieferverkehr. Allerdings fragt der Ordnungsamtsleiter kritisch nach: „Muss es sein, dass ich wegen zwei Leberkäs-Brötchen mit dem Auto vors Geschäft fahre?“
Das sei in einer Fußgängerzone anders. Dort fließe definitiv weniger Verkehr, was aber voraussetze, dass man das Durchfahren für nicht Berechtige unattraktiv mache. Dazu seien vor allem bauliche Veränderungen geeignet. Doch zuvor seien Gespräche mit Anwohnern und Gewerbetreibenden nötig.
Seit einigen Tagen weist eine städtische Messanzeige in der Mitteltorstraße die Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit hin. Allerdings bleibt die Messung ohne Folgen und außerdem misst das Gerät auch das Tempo der Passanten. Die Bilanz einer zufällig beobachteten Viertelstunde: Nicht ein einziges Auto hielt sich an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit.