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Burgsinn
Albrecht Hörnis gibt sein Amt ab
Bürgermeister Robert Herold verabschiedete Albrecht Hörnis nach fast 35 Jahren aus dem Amt des Burgsinner Baugeschworenen. Gleichzeitig tritt dessen Nachfolger Johannes Stegmann die Aufgabe des Mittlers zwischen Gemeinde und Holzrechtlern an (von links).
Foto: Roland Bauernschubert | Bürgermeister Robert Herold verabschiedete Albrecht Hörnis nach fast 35 Jahren aus dem Amt des Burgsinner Baugeschworenen.
Roland Bauernschubert
 |  aktualisiert: 23.12.2024 02:30 Uhr

Das Burgsinner Statut über die Gemeindenutzungsrechte regelt den Anspruch von Holzrechtlern auf den Bezug von Bauholz aus dem Gemeindewald. Rund 100 Anwesen in der Marktgemeinde besitzen noch das über viele Generationen weitergegebene Privileg, das bei Vorliegen eines sogenannten "ganzen Rechts" den Jahresbezug von 16 Ster Buchen- und vier Ster Eichenbrennholz sowie Bauholz zu Neubauten und Reparaturen in genau festgelegtem Rahmen gewährt. Die Schlüsselfigur bei der Ermittlung von Art und Umfang des Holzbezugs ist seit jeher der Baugeschworene. Im Alter von 85 Jahren gab nun Albrecht Hörnis dieses Ehrenamt an Johannes Stegmann ab.

Sucht man im Internet nach dem Begriff "Baugeschworener", landet man rasch in der Archivdatenbank des Freistaates Bayern. Einträge aus dem 15. bis 17. Jahrhundert belegen, welch lange Tradition dieses Amt hat. Und gleichzeitig offenbart das Suchergebnis, dass es dieses Amt außer in Burgsinn wohl nirgends mehr gibt.

Nach Vorgabe des "Status über die Gemeindenutzungsrechte der Marktgemeinde Burgsinn" ist "für die Vornahme der technischen Aufnahmen, Abgabe der Gutachten, Aufstellung der Bauholzverzeichnisse, die Anweisung des Bauholzrechts, die Kontrolle der rechtzeitigen und zweckmäßigen Verwendung sowie für die Prüfung der Bauabrechnungen und deren Grundlagen ein Baugeschworener nach altem Herkommen von der Gemeindeverwaltung zu bestellen." Dies fand zuletzt im Jahr 1990 statt. Zuvor hatte der damalige Baugeschworene Ludwig Hörnis sein Amt mit der Bitte abgelegt, seinen Neffen und einstigen Zimmermanns-Lehrling zu seinem Nachfolger zu erklären. Dem kam der Gemeinderat nach und so begann die fast 35 Jahre andauernde Amtszeit des Albrecht Hörnis.

Seitdem war er in allen Belangen des Bauholzrechts ein fairer und kompetenter Mittler zwischen den Holzrechtlern und der Gemeinde, lobte Bürgermeister Robert Herold den 85-jährigen. Er habe alle Rechtbauholzgesuche fachmännisch bearbeitet und die zu entschädigenden Holzbaumengen zur Zufriedenheit beider Seiten berechnet. Hörnis genoss, so Herold, den Ruf als kompetenter und zuverlässiger Berater der Verwaltung und war gleichermaßen im Kreis der Holzrechtler ob seiner Fachkenntnis anerkannt. Und während in den 1970er und 1980er Jahren in den Anträgen auf Rechtholz durchaus noch Bedarfe zur "Erneuerung der Dunggrubenbeläge", "Erneuerung der Stalltüre" oder "Reparatur der Futterkrippe" formuliert wurden, so hatte Hörnis in seiner Amtszeit doch überwiegend mit viel größeren Projekten wie die Sanierung von Nebengebäuden oder die Komplettsanierung von Wohnhäusern zu tun.

Hinzu kam, dass anders als früher die Entschädigung der Holzrechtler heutzutage nicht mehr in Naturalien, sondern in finanzieller Form erfolgt. Denn für einen neuen Dachstuhl ist frisch geschlagenes Holz, das noch transportiert und gesägt werden muss, für den Rechtler kaum verwendbar. Doch Hörnis gelang es wohl, trotz komplexer Anforderungen und auch in Zeiten schwankender Holzpreise und damit sich verändernder "Wertigkeit" des Holzrechts, immer den für Gemeinde und Holzrechtler passenden Ausgleich zu schaffen. Mit lang anhaltendem Applaus zollte der Marktgemeinderat Albrecht Hörnis Dank und Wertschätzung für seine jahrzehntelange Arbeit.

 
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Kommentare
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  • Carolin Schulte
    Hallo Herr Heinz,

    danke für den Hinweis, in der Überschrift stand der falsche Vorname, wir haben dies korrigiert.

    Herzliche Grüße aus der Redaktion, Carolin Schulte
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  • Rainer Heinz
    Ich habe den Eindruck, dass es mit den Vornamen der Herren Hörnis (2 x Albrecht) nicht passt. Insbesondere dann, wenn man diesen Bericht mit dem in der gedruckten Ausgabe vergleicht.
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