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Hundsbach
Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch
Auf der Pflicht-Rehwildhegeschau präsentierten die Jägerinnen und Jäger der Kreisgruppe Karlstadt die Gehörne der erlegten Rehböcke.
Foto: Helmut Hussong | Auf der Pflicht-Rehwildhegeschau präsentierten die Jägerinnen und Jäger der Kreisgruppe Karlstadt die Gehörne der erlegten Rehböcke.
Helmut Hussong
 |  aktualisiert: 13.04.2025 02:33 Uhr

Um ein mögliches Auftreten der der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Main-Spessart im Ernstfall frühzeitig erkennen zu können, wurde ein "Monitoring" für Wildschweine aufgesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Veterinäramt läuft gut. Denn die im vergangenen Jahr eingeführten Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Krankheit – unter anderem mit Probenentnahme – haben sich mittlerweile gut eingespielt. Darauf verwies Alexander Hanzelka, Abteilungsleiter Naturschutz, Veterinärwesen und Abfallwirtschaft im Landratsamt bei der Rehwildhegeschau der Kreisgruppe Karlstadt des Bayerischen Jagdverbandes (BJV).

Jägerinnen und Jäger müssen seitdem alle gesund erlegten Wildschweine beproben. Fleisch von erlegten Wildschweinen darf erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes in Verkehr gebracht werden. Zudem sind alle krankheitsverdächtig oder verendet aufgefundenen (auch überfahrene) Wildschweine samt Fundort dem Veterinäramt zu melden.

Umrahmt wurde die Rehwildhegeschau von den Jagdhornbläsern der BJV-Kreisgruppe Karlstadt unter der Leitung von Thomas Gundersdorf.
Foto: Helmut Hussong | Umrahmt wurde die Rehwildhegeschau von den Jagdhornbläsern der BJV-Kreisgruppe Karlstadt unter der Leitung von Thomas Gundersdorf.

Zur unschädlichen Beseitigung des Schwarzwildaufbruchs (Eingeweide) strebt der Landkreis eine möglichst flächendeckende Einrichtung von sogenannten Konfiskatstellen an, sagte Hanzelka. Bei den Standorten werden die regional unterschiedlichen Schwarzwildstrecken berücksichtigt.

Erst kürzlich konnten in Duttenbrunn und Gemünden zwei weitere Sammelstellen eingerichtet werden. Insgesamt sind es nun sechs Sammelstellen in Landkreis, von denen die Tierkörperbeseitigung diese Schwarzwildabfälle regelmäßig abholt.

"Bitte nehmen sie die Vorsorgemaßnahmen und Abläufe auch künftig so ernst wie bisher", bat Hanzelka die Jägerinnen und Jäger. Die Lage sei weiterhin angespannt und die Afrikanische Schweinepest in Hessen mittlerweile bis auf 20 Kilometer an die bayerische Grenze herangerückt.

Die Jagdbehörde selbst ist wieder personell voll besetzt, erläuterte Hanzelka weiter. Er stellte die Personen und ihre Zuständigkeiten vor. Von den aktuell 500 zu bearbeitenden Jagdscheinen konnten bereits 400 verlängert werden, ergänzte der neue Sachbearbeiter Kai Fiedrich, als er sich den Jägern persönlich vorstellte.

Höhere Abschusszahlen bei Wildschweinen erwartet

Die Jägerinnen und Jäger sind sich der Verantwortung für den Jagdwaffenbesitz bewusst. Dieser Eindruck entstehe auch bei den stichprobenartig durchgeführten Waffenkontrollen, sagte Hanzelka abschließend.

Auch beim alljährlichen Rehwildabschuss machen die Jagenden ihre Hausaufgaben, erläuterte Jagdberater Ernst Kunesch. So wurden bei der Pflicht-Hegeschau auch heuer wieder die Gehörne der erlegten Böcke präsentiert. In den fünf Hegegemeinschaften der BJV-Kreisgruppe Karlstadt habe man in den vergangenen drei Jahren insgesamt 4339 Stück Rehwild erlegt.

Auf der Rehwildhegeschau berichteten Vertreter des Landratsamtes unter anderem über Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und das Waffenrecht.
Foto: Helmut Hussong | Auf der Rehwildhegeschau berichteten Vertreter des Landratsamtes unter anderem über Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und das Waffenrecht.

Da das Jagdjahr erst vor wenigen Tagen endete, lagen die endgültigen Abschusszahlen für das Schwarzwild noch nicht vor. Doch erwartet der Jagdberater im Vergleich zu den Vorjahren eine deutliche Steigerung bei der Strecke. Er bat, bei den Bemühungen um die Bejagung der Sauen nicht nachzulassen. Nur so könne man weiterhin intensive Vorsorge gegen eine Ausbreitung der ASP treffen. Steigende Strecken seien auch bei Waschbären und Marderhunden zu verzeichnen.

Die Vertreterin der Waffenbehörde ging diesmal auf spezielle Fragen aus der Jägerschaft zum Waffenrecht ein. So darf die regelkonforme Nachtsichttechnik für jagdliche Zwecke mit der Jagdlangwaffe verbunden sein. Dies gilt auch auf dem Hin- und Rückweg zur Jagd, zum Schießstand und zum Büchsenmacher. Auch können leere Schrothülsen oder angeschossene Munition als Pufferpatronen verwendet werden.

Ferner ging es um die Aufbewahrung und das Führen von Schreckschusspistolen und -revolver sowie Druckluftwaffen (Luftgewehre) mit einem Baujahr vor 1970. Waffenbesitzkarte und Jagdschein sind lediglich Erlaubnisdokumente, die gegen Zugriff durch Dritte zu sichern sind und deren Verlust umgehend zu melden ist, erläuterte die Sachbearbeiterin.

 
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