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Burgsinn
Abwasser teurer, Trinkwasser billiger: Für die Wasserrutsche wird Wasser wiederverwendet
Unbändigen Spaß hatten die 'Wassersportler' vom Kind bis zum Erwachsenen auf der Riesenwasserrutsche der Feuerwehr-Löschwichtel Burgsinn im Jahr 2018.
Foto: Jürgen Gabel | Unbändigen Spaß hatten die "Wassersportler" vom Kind bis zum Erwachsenen auf der Riesenwasserrutsche der Feuerwehr-Löschwichtel Burgsinn im Jahr 2018.
Roland Bauernschubert
 |  aktualisiert: 09.02.2024 03:37 Uhr

Auf die Burgsinner Bürgerinnen und Bürger kommt eine Erhöhung der Abwassergebühren zu, gleichzeitig dürfen sie sich über eine Senkung des Wasserpreises freuen. Nach Abschluss der jüngsten Kalkulation der Wasserverbrauchs- und Abwassereinleitungsgebühren durch die Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung (Veitshöchheim) hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung von 2,94 Euro auf auf 3,62 Euro pro Kubikmeter zu erhöhen. Für die Wasserversorgung sinkt der Gebührensatz von 3,00 Euro auf 2,88 Euro pro Kubikmeter. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2023 und können für den Kalkulationszeitraum bis zum Jahr 2026 beibehalten werden.

Je nachdem, ob im entsprechenden Zeitraum größere Investitionen im Bereich Wasser oder Abwasser erfolgen, kann und soll bereits früher eine Nachkalkulation erfolgen, um in Zukunft größere Gebührensprünge durch Verlustvorträge zu vermeiden.

Auf Nachfrage aus dem Ratsgremium erläuterte Kämmerer Sebastian Bechold, dass eine Zusammenfassung der einerseits steigenden und andererseits sinkenden Gebührensätze zu einer mischkalkulierten geringeren Preiserhöhung nicht möglich sei. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, so Bechold, sind zwei getrennte kommunale Betriebe, und daher separat zu behandeln.

Gebührensatz nach vier Jahren prüfen

Auf die Frage zum weiteren Fortgang der Kalkulation stellte Bechold in Aussicht, dass nun jedes Jahr eine Fortschreibung, vor allem durch die Aufnahme neuen Anlagevermögens, erfolgen werde. Der Gebührensatz müsse spätestens nach vier Jahren überprüft und angepasst werden. Eine Kontrolle sei jedoch jährlich möglich, und sollten dabei deutliche Abweichungen zur jeweils geltenden Gebühr festgestellt werden, so könne jederzeit eine Anpassung erfolgen.

Bechold gab dem Ratsgremium den Rat, sich mit der Einführung einer gesplitterten Abwassergebühr zu befassen. Verschiedene Gerichtsurteile belegten, dass diese rechtlich notwendig und auf Dauer für die Kommune unumgänglich sei. Die Vorlaufzeiten für eine solche Änderung der Gebührenstruktur liegen nach Beauftragung für die Büros bei zwei bis drei Jahren, so der Kämmerer.

Angesichts der aktuellen Wasserknappheit richtete Gerhard Scheidt (BüLi-FB) die Anfrage an den Versammlungsleiter, Zweiten Bürgermeister Mathias König, wie man mit dem Wasserverbrauch des Freibades und Veranstaltungen wie der Wasserrutsche der Feuerwehr umgehe. König versprach, dass man den Wasserverbrauch des Freibades im Rahmen der Rechnungsprüfung näher unter die Lupe nehmen werde.

Wasser für Rutsche wiederkehrend nutzen

Zur Wasserrutsche äußerte sich Sebastian Bechold in seiner Funktion als Feuerwehrkommandant, dass man sich dahingehend bereits Gedanken gemacht habe. Ab sofort werde mittels einer Tauchpumpe das Wasser aus dem Auffangbecken wiederkehrend genutzt, um die Bahn zu befeuchten. Hierdurch werde der Wasserverbrauch auf ein Minimum reduziert.

Christian Gutermuth (SPD-FL) teilte mit, dass am Steg am Bahnhof ein Blech locker sei, das dringend gesichert werden müsse. Es wäre zu klären, ob dies in den Aufgabenbereich der Bahn oder der Gemeinde fiele. Auf jeden Fall sollte nach seiner Ansicht die Gelegenheit genutzt werden, die Reparatur im Zeitraum der Gleissperrung abzuwickeln.

 
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