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Aschaffenburg
Abschiebung des Aschaffenburger Helfers trotz Medaille? Bayerns Innenministerium spricht von "Missverständnis"
Der Somalier, der den Messerangreifer von Aschaffenburg bis zur Festnahme verfolgte, soll doch nicht abgeschoben werden. Was das Ministerium jetzt zu dem Fall sagt.
Ahmed O. aus Somalia verfolgte im Aschaffenburger Park Schöntal am 22. Januar 2025 den Angreifer. Zwei Monate später erzählte er dort dem 'Main-Echo' seine Geschichte. 
Foto: Katrin Filthaus, Main-Echo | Ahmed O. aus Somalia verfolgte im Aschaffenburger Park Schöntal am 22. Januar 2025 den Angreifer. Zwei Monate später erzählte er dort dem "Main-Echo" seine Geschichte. 
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 15.04.2025 16:21 Uhr

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schickte ihm ein Dankesschreiben und will ihm die Christophorus-Medaille für seine Rettungstat verleihen: Trotzdem sollte der Somalier Ahmed O., der den mutmaßlichen Täter des tödlichen Messerangriffs am 22. Januar in Aschaffenburg bis zu dessen Festnahme verfolgt hat, Deutschland verlassen. 

Dies sei ihm mitgeteilt worden, sagte der 30-Jährige gegenüber dem Aschaffenburger Main-Echo. Dies sei ein "Missverständnis", teilt das bayerische Innenministerium jetzt auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Innenministerium: "Er hat sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht"

Der Somalier habe "bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", schreibt das Ministerium. "Er hat sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient", heißt es in der Stellungnahme.

Richtig sei aber, dass der Somalier bereits in Italien eine Anerkennung als Flüchtling erhalten habe und dennoch nach Deutschland weitergereist sei. Hier habe er Anfang 2024 nochmals Asyl beantragt, erklärt das Ministerium. Dies sei nach geltendem Recht nicht vorgesehen, deshalb habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag abgelehnt.

Stellungnahme des Ministeriums: Rückführung "steht bis auf Weiteres nicht im Raum"

Ahmed O. sei im laufenden Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Doppelmörder von Aschaffenburg ein wichtiger Zeuge, weshalb er in Abstimmung mit der Justiz geduldet werde, teilt das Ministerium mit.

Berichte, wonach der 30-Jährige bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, bezeichnete das Innenministerium am Montag als "Missverständnis": Duldungen würden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert. Klar sei: "Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum".

Das Ministerium geht sogar noch einen Schritt weiter und teilt mit: Die Ausländerbehörde werde den Antrag des Somaliers auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis genehmigen. "So kann er wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten und die Integrationsbemühungen intensivieren – und so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen, wenn er das möchte."

Auf der Internet-Plattform change.org hatten bis Montagabend bei zwei Petitionen mehr als 47.000 Menschen unterschrieben, um eine Abschiebung des Somaliers zu verhindern.

 
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  • Robert Muthig
    Es ist alles nur noch Beinlich
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  • Roland Albert
    Der Rächer der unberuften…,
    Es nervt extrem, dass diese Person hier alles in den Dreck ziehen darf.
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  • Martin Deeg
    Ja, natürlich, ein "Missverständnis". Man hat wohl eher gehofft, es merkt keiner....

    Erfahrungsgemäß wird alles versucht, um "gefährliche" Präzedenzfälle zu vermeiden, auf die sich in Zukunft auch andere berufen können - weshalb ja Fehler und "Irrtümer" wider jedes bessere Wissen bis zuletzt geleugnet werden. Der Einzelne zählt nichts.
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  • Harald Raiger
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